Die neue Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie bringt deutliche Verbesserungen nach einem Unfall im Ausland: "Es wurde verankert, dass ein Geschädigter die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners direkt in seinem Heimatland klagen kann", sagt ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch, der auch meint: "Das ist ein Meilenstein in der europaweiten Schadensabwicklung."
Die Möglichkeit, sein Recht im eigenenLand auch vor Gericht ohne Verständigungsschwierigkeitendurchsetzen zu können, führt zu mehr Rechtssicherheitund Opferfreundlichkeit.
Geschädigte Unfallopfer mussten biher oft langwierigeProzesse im Ausland führen, um zu ihrem Recht (=Geld) zukommen. Es bestand zwar die Möglichkeit, den Schadensfallmit dem Vertreter der ausländischen Versicherung im Heimatlandaußergerichtlich abzuwickeln, das erwies sich in der Praxisaber häufig als "zahnlos": Gelang keine Einigung, mussteder Geschädigte eine Klage im Unfallland einbringen. "VieleVersicherer lehnen auch Schadenersatzansprüche von ausländischenGeschädigten in dem Wissen ab, dass diese keine Klage etwain Spanien, Griechenland oder Italien riskieren", erklärtder ÖAMTC-Chefjurist.
Zentrale Stellen in den Mitgliedsländern Außerdem verzögert sich die Abwicklungeines Unfalls häufig, weil den Versicherungen die fürdie Schadensabwicklung notwendigen behördlichen Unterlagennicht zur Verfügung gestellt werden. Auch das soll sich ändern:In den Mitgliedstaaten werden sogenannte "Zentralstellen" eingerichtet,über die sämtliche Unfallprotokolle und Fahrzeugdatenabrufbar sind.
Höhere Mindestdeckungssummen Nicht zuletzt aufgrund der vehementen Forderungendes ÖAMTC nach einem verbesserten Schutz für Verkehrsunfallopferwurden im EU-Parlament die Mindestdeckungssummen für Personenschädenauf fünf Millionen Euro erhöht. Für Sachschädensoll die Mindestdeckung zukünftig eine Million Euro betragen."Das macht eine Erhöhung der in Österreich geltendenDeckungssumme - derzeit drei Millionen Euro - dringend nötig",sagt Haupfleisch.
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