SPÖ stimmte mit

Lockerungen für Geimpfte ab Sonntag beschlossen

Politik
10.12.2021 19:35

Ab Sonntag kann in Österreich gelockert werden. ÖVP, Grüne und SPÖ gaben am Freitag im Hauptausschuss des Nationalrates der neuen Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung ihren Segen, teilte am Abend die Parlamentskorrespondenz mit. Veranstaltungen dürfen nur zwischen 5 und 23 Uhr stattfinden, gleiches gilt für die Öffnungszeiten der Gastronomie. Neu ist, dass in Spitälern nun wieder ein Besuch pro Tag, nicht nur einer pro Woche möglich ist.

Nicht alle Bundesländer werden die Möglichkeit zur Öffnung gleich ab dem ersten Tag nützen. Mit Sonntag starten nur die beiden Hochinzidenzländer Vorarlberg und Tirol sowie das Burgenland in vollem Ausmaß. Die anderen Länder warten vor allem bei Gastronomie und Tourismus ab und öffnen umfassend erst am Freitag (17. Dezember) bzw. im Fall Wiens überhaupt erst eine Woche später. Im ganzen Land fixiert wird, dass in praktisch jedem Freizeit-Bereich wieder eine Kontaktdaten-Registrierung erforderlich ist.

Nach diesem Zeitplan öffnen die Länder Gastro und Hotels:

  • Sonntag, 12. Dezember: Burgenland, Tirol, Vorarlberg
  • Freitag, 17. Dezember: OÖ, NÖ, Salzburg, Steiermark, Kärnten 
  • Montag, 20. Dezember: Wien

Die überregionalen Regeln ab Sonntag im Überblick:

  • Die Gastronomie darf öffnen - mit einer Sperrstunde um 23 Uhr, außerhalb des Sitzplatzes gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Kulturveranstaltungen mit bis zu 2000 Personen bei zugewiesenen Sitzplätzen dürfen stattfinden. In allen geschlossenen Räumen gilt zusätzlich FFP2-Maskenpflicht.
  • Der Handel darf am Montag, 13. Dezember, öffnen, ebenso die körpernahen Dienstleister. Hier gilt zusätzlich Maskenpflicht.
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen aufsperren: Hier gilt 2G und FFP2-Pflicht.
  • Auch Sport - drinnen und draußen - ist mit einem 2G-Nachweis möglich.

Gastronomie: FFP2-Maske darf nur am Platz abgenommen werden
Für die Gastronomie gelten einigermaßen bekannte Regeln. Nachtgastronomie ist durch die 23 Uhr-Sperrstunde ausgeschlossen, dazu kommt ein Verbot des Barbetriebs. Im Stehen kann nur im Freien konsumiert werden. Die Maske darf man nur am Verabreichungsplatz abnehmen. Dazu gilt wie überall, wo es nicht um Lebensnotwendiges geht, eine 2G-Voraussetzung. Das heißt, man muss geimpft oder genesen sein. Einzig bei der Abholung von Speisen gilt 2G nicht.

Ebenfalls aus früheren Zeiten bekannt sind die Voraussetzungen zur Nutzung der Hotellerie. Die Maske ist hier in allen öffentlich zugänglichen Bereichen anzulegen. 2G gilt an sich, jedoch nicht z.B. bei unaufschiebbaren dienstlichen Aufenthalten, ebenso wenig etwa in Internaten.

Hochzeit, Taufe, Weihnachtsfeier möglich
Gefeiert werden kann auch wieder, ob Hochzeit, Taufe oder Weihnachtsparty. Doch auf größere Runden muss verzichtet werden. Zugelassen sind bei solchen Veranstaltungen, wo man von einer Vermischung der Gäste ausgeht, in Innenräumen nur 25 Personen. Wer es trotz der frischen Temperaturen outdoor versuchen will, kann bis zu 300 Leute zusammentrommeln. Sperrstunde ist auch hier jeweils 23 Uhr.

Großzügiger angelegt sind die Regeln bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen, was Kultur, Sport und sonstige Freizeit-Events umfasst. 2000 Personen sind in geschlossenen Räumen zugelassen, das Doppelte outdoor. Das Anlegen einer FFP2-Maske ist dabei indoor Pflicht.

Sport ist wieder möglich
Sport ist drinnen wie draußen wieder möglich. Allerdings können weder Geimpfte noch Genesene nur outdoor und zusammen lediglich mit im gleichen Haushalt lebenden Personen sporteln. Auch der Freizeit-Bereich vom Schwimmbad bis zum Indoor-Spielplatz ist wieder offen. Allerdings ist hier ebenfalls Impfung oder Genesung vorzuweisen.

In Spitälern und Kuranstalten ist jetzt wieder ein Besucher pro Tag und Person zugelassen, wenn er 2G erfüllt und zusätzlich PCR-getestet ist. In Pflegeeinrichtungen sind es zwei Personen unter den nämlichen Voraussetzungen.

Für alle ohne 2G-Nachweis geht Lockdown weiter
Zusammengefasst gelten für alle, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, für Einkaufen und Freizeit die Einschränkungen der Ausgangsregelungen, die seit der Verhängung des Lockdowns gegolten haben, für weitere zehn Tage, das heißt bis einschließlich 21. Dezember.

Der Bund gebe mit der Verordnung die Mindeststandards als eine „Unterkante“ vor, die auf jeden Fall einzuhalten sei, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) im Ausschuss. Den Bundesländern bleibe es überlassen, strengere Vorschriften zu verhängen, um auf regionale Entwicklungen zu reagieren.

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