Gerichtsschlappe

Rückschlag für Googles Street View in der Schweiz

Web
07.04.2011 11:12
Schwerer Rückschlag für Googles Street View in der Schweiz: Nach einem Urteil des dortigen Bundesverwaltungsgerichts muss der Internetkonzern künftig sicherstellen, dass "sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich gemacht werden", bevor die Aufnahmen im Internet veröffentlicht werden.

Falls die automatische Erkennungssoftware dazu nicht ausreiche, müsse Google seine Straßenansichten nötigenfalls auch manuell unkenntlich machen, so das Gericht in seinem Urteil, dem eine Klage des Schweizer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür vorausgegangen war.

Das Gericht verurteilte Google außerdem dazu, bei Aufnahmen von sozialen Einrichtungen wie Schulen oder Behörden eine vollständige Anonymität zu garantieren. Zudem dürfe nichts gezeigt werden, was auch Betrachter auf offener Straße nicht sehen können. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Besitzers dürfen demnach beispielsweise keine Innenaufnahmen von Gartenanlagen gemacht werden.

Der Forderung von Datenschützer Hanspeter Thür, Aufnahmen von Privatstraßen prinzipiell nur nach Zustimmung der Besitzer zu veröffentlichen, kam das Gericht hingegen nicht nach. Der Suchmaschinenanbieter müsse aber dafür sorgen, dass solche Aufnahmen keine Privatbereiche zeigen, berichtet die Nachrichtenagentur Global Press. Darüber hinaus müsse der Konzern vor neuen Aufnahmefahrten oder der Veröffentlichung neuer Bilder die örtliche Presse informieren.

Google selbst zeigte sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht über das – noch nicht rechtskräftige – Urteil. Der Internetkonzern ließ offen, ob er beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht Berufung einlegen wird.

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