AK kritisiert

Verkäufer spielen bei kaputtem Handy oft auf Zeit

Elektronik
08.09.2021 11:56
Porträt von krone.at
Von krone.at

Weil danach die Durchsetzung von Gewährleistungsrechten schwerer ist, spielen Verkäufer bei Defekten von neuen Smartphones oft auf Zeit. Das haben die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich bei heuer insgesamt bereits 375 diesbezüglichen Anfragen von Kunden festgestellt. Demnach würden Konsumenten vom Verkäufer häufig an den Hersteller verwiesen oder das Gerät werde wochenlang zur Reparatur eingeschickt und komme weiterhin kaputt zurück, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung.

Die Arbeiterkammer rät, sich nicht vertrösten zu lassen. Zunächst könne in der Regel nur die Reparatur des Telefons gefordert werden. Wenn dies nicht möglich sei, müsse ein Austausch angeboten werden. Dulden müssen Käufer übrigens nur einen Reparaturversuch. Die Zulässigkeit von drei Versuchen sei eine oft gegebene „Falschinformation“ der Lieferanten. Die Käuferin oder der Käufer könne sein Geld zurückverlangen, wenn nach der ersten Reparatur derselbe Fehler auftauche oder der Händler die Reparatur verweigere, so die Arbeiterkammer.

Rechte oftmals nicht bekannt
Aus Sicht der Konsumentenschützer problematisch ist, dass viele Kunden ihre Rechte nicht kennen: Beim Kauf eines Smartphones bestehe zwei Jahre Gewährleistung für Mängel, die beim Kauf vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten sei dieses Recht am stärksten. Wird das Handy in dieser Zeit unverschuldet defekt, gilt die Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Gegenteiliges müsste der Verkäufer beweisen. Nach sechs Monaten liege die Beweislast beim Erwerber, was in der Praxis aber oft unmöglich sei. Das erschwere die Durchsetzung von Forderungen sehr.

Garantie freiwillig
Demgegenüber sei die Garantie eine freiwillige Vereinbarung. Sie könne also auch inhaltlich frei gestaltet werden. Hier würden die Garantiebedingungen des Herstellers gelten, wann ein Gerät repariert, ausgetauscht oder der Kaufpreis erstattet wird. Oft werde von den Verkäufern auf Zeit gespielt, kritisieren die Konsumentenschützer. Während die Handy-Besitzer versuchten, beim Hersteller eine Reparatur „auf Garantie“ zu erhalten, vergingen oft die ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist.

Die Arbeiterkammer rät deshalb, gegenüber dem Händler schriftlich auf Gewährleistung zu bestehen. Mängel sollten sofort und ebenfalls am besten nachweislich schriftlich reklamiert werden.

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