Modell angepasst

Amazon muss Herkunft von Obst und Gemüse angeben

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18.02.2021 13:48

Der Online-Riese Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Mit transparenten Produktinformationen wolle der Gesetzgeber den Verbraucher schützen. Eine Anwältin des Konzerns sagte vor Gericht, das Geschäftsmodell sei bereits entsprechend angepasst worden. Das Angebot sei dadurch kleiner geworden, die Verkaufsmenge sei um über 20 Prozent gesunken.

Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München bestätigt.

Verstoß gegen Vorgaben
Laut EU-Verordnung müsse den Verbrauchern das Land angegeben werden, in dem das Obst und Gemüse geerntet wurde. Die Angabe, dass die Weintrauben aus Italien oder Brasilien oder Indien oder 10 anderen Ländern kommen, verstoße gegen diese Vorgaben. „Vielleicht möchte ich im Herbst Weintrauben aus einem europäischen Land haben und nicht aus Südafrika“, sagte der Richter. Ebenso verstoße es gegen das Gesetz, wenn Mangos aus dem Senegal bestellt, dann aber Mangos aus Israel geliefert würden. Mit transparenten Produktinformationen wolle der Gesetzgeber den Verbraucher schützen.

Der Verbraucherschutzverein Foodwatch hatte genau das bei Testkäufen festgestellt und Amazon verklagt. Amazon argumentierte dagegen, dass die Angabe von nur einem Ursprungsland im Online-Lebensmittelhandel gar nicht möglich sei. Dass kein einziger Lebensmittel-Onlinehändler die Vorgaben erfülle. Und dass die Kunden das auch gar nicht erwarten würden. Wenn Erdbeeren für ein Fest in drei Wochen bestellt würden, hänge es vom Wetter und der Ernte ab, woher die Ware letztendlich komme, sagte die Amazon-Anwältin.

Mit dem Urteil wies das Oberlandesgericht die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts von 2020 zurück, das einer Klage des Verbraucherschutzvereins Foodwatch stattgegeben und den Konzern verurteilt hatte, die bisherige Praxis zu unterlassen.

Quelle: APA

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