Am Wintermarkt im Wiener Prater stieg einem jungen Mann, der sich schon in einigen österreichischen Trash-TV-Formaten zeigte, der Alkohol zu Kopf. Der Mitte 20-Jährige verletzte einen Polizeibeamten schwer. Vor Gericht kassiert er jetzt schon seine fünfte nicht rechtskräftige Vorstrafe und sagt: „Das war nicht in Ordnung.“
Reges Treiben am Wintermarkt im Wiener Prater am zweiten Adventwochenende letztes Jahr. Die gute Stimmung dürfte aber ein Mitte-20-Jähriger nicht geteilt haben – der sein Gesicht immer wieder in verschiedenen österreichischen Trash-TV-Formaten zeigt. „Er ist wirklich ein netter Typ. Aber er war an diesem Tag sehr aufgebracht“, erinnert sich ein Bekannter des Wieners.
Alkohol stieg TV-Star zu Kopf
Bei einer Punschhütte im Prater eskalierte die Situation dann. Der Alkohol gemischt mit privaten Sorgen dürfte zu viel gewesen sein. „Er wurde zuerst von den Securitys am Boden fixiert“, sagt der Zeuge. Und auch als die Polizei eintraf, ließ sich der rabiate TV-Star nicht beruhigen. „Mir tut der Vorfall leid. Das war nicht in Ordnung und auch nicht meinem Alter entsprechend“, sagt der Mitte-20-Jährige im Wiener Landl reumütig.
Fataler Schlag: Brustmuskel gerissen
Denn in einem Handgemenge versetzte er einem der Beamten einen so wuchtigen Schlag gegen die Schulter, dass dessen Brustmuskel abriss. Im Zeugenstand berichtete der Polizist von einem heftigen „Haken“, dachte zuerst, er sei sogar mit einem Messer gestochen worden – was zum Glück natürlich nicht der Fall war. Der Muskelriss stellt dennoch eine an sich schwere Körperverletzung dar, die bei dem Polizisten aber Gott sei Dank keine Dauerfolgen verursachte.
Die Schmerzen wurden zugefügt, also will ich auch dafür gerade stehen.
Angeklagter TV-Star zeigt Reue vor Gericht
An jedes Detail könne sich der Angeklagte nicht mehr erinnern – es wurden 1,6 Promille Alkohol gemessen. Die Verantwortung übernimmt er aber voll: „Die Schmerzen wurden zugefügt, also will ich auch dafür gerade stehen“, erkennt er 10.080 Euro Schmerzensgeld für den Polizisten sofort an.
Das bedeutet bereits die fünfte Vorstrafe für den TV-Star: 22 Monate teilbedingte Haft, sieben müsste er einsitzen. „Irgendwas ist bei Ihnen scheinbar schon im Argen“, stellt der Richter fest. Er rät dem Angeklagten trotzdem zu einer Fußfessel. Der gibt durch seine Verteidigerin zu dem Urteil erst einmal keine Erklärung ab – nicht rechtskräftig.
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