Das Format sollte vorrangig mit Prominenz Zuschauer anziehen: Im Rahmen der Sendung präsentieren der ehemalige Hamburger Innensenator Udo Nagel und Stephanie zu Guttenberg, Ehefrau des Bundesverteidigungsministers Theodor zu Guttenberg, mehrere Fälle: Von einer Journalistin, die sich als Minderjährige ausgibt, werden Männer in Chatrooms angelockt, bei einem Treffen dann mit einem Kamerateam gestellt.
Zwischen den Fällen, die den Angaben zufolge alle den Behörden gemeldet wurden, kommentieren die Präsentatoren im Studio die Filme und kritisieren, dass es teilweise nicht zu einer Strafverfolgung gekommen sei. "Einer der wichtigsten Punkte wäre, dass der alleinige Versuch, in sexuellen Kontakt mit Kindern zu treten, strafbar wäre", forderte zu Guttenberg in der ersten Folge.
Medienaufsicht prüft Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Doch dem ernsten, traurigen und wichtigen Thema steht eine in weiten Teilen effektheischende Umsetzung entgegen. Mittlerweile prüft die Medienaufsicht, ob bei der Sendung die Regeln des Jugendschutzes eingehalten und Persönlichkeitsrechte von Opfern und mutmaßlichen Tätern berührt werden. Die für den Privatsender zuständige Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien überprüft, ob bei dem Format medienrechtliche Vorgaben eingehalten werden, wie eine Sprecherin vergangene Woche der dpa sagte.
Die Landesanstalt sei aufgrund der Vorberichterstattung über die Sendung von sich aus aktiv geworden, es habe aber auch Beschwerden von Zuschauern gegeben. Die Beschwerden gingen vor allem über das gemeinsame Internetportal der Landesmedienanstalten ein.
Die für das Portal zuständige saarländische Landesmedienanstalt nennt Beispiele: "Zuschauer sind der Auffassung, es würden in unverantwortlicher Weise minderjährige Opfer von sexueller Belästigung gezeigt und zu ihren Erlebnissen befragt, wobei auch vor intimen Fragen nicht haltgemacht werde."
Angst vor Fernsehhetzjagd
Andere fürchten eine Fernsehhetzjagd auf möglicherweise Unschuldige. Wie die Medienrechtlerin Dorothee Bölke gegenüber der dpa anmerkte, seien in der Sendung leicht Rückschlüsse auf die Männer zu ziehen, auch wenn sie gepixelt gezeigt und ihre Stimmen verfremdet werden. Schließlich seien in der Sendung Wohnorte, Berufe und der Familienstand der Männer genannt worden.
"Wenn dann ein markantes Kleidungsstück oder eine markante Figur Rückschlüsse auf die Identität zulassen", so Bölke, "steht schnell womöglich die Ehefrau mit am Pranger. Und dann ist auf einmal auch deren Privatsphäre betroffen."
61-Jähriger nach Sendung spurlos verschwunden
Ein Fall sorgt auch abseits der Medienaufsicht für Aufsehen: Gegen den Leiter des "Goldenen Kinderdorfs" im bayrischen Würzburg hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleitet.
Der 61-Jährige wurde in der Sendung beschuldigt, über einen Chatroom versucht zu haben, mit anzüglichen Bemerkungen Kontakt mit einem 13-jährigen Mädchen aufzunehmen. Der Mann war nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Träger des Heims unter dem Dach der katholischen Caritas fristlos entlassen worden und ist seither spurlos verschwunden.








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