Der jetzige Betrag, so Gertner in ihrem Urteilsspruch, sei immer noch hoch genug, um Filesharer abzuschrecken und die betroffenen Plattenfirmen angemessen zu entschädigen. Der verurteilte Tenenbaum zeigte sich gegenüber dem "Boston Globe" erfreut, dass die Geldstrafe reduziert wurde, erklärte jedoch, dass er auch diese Summe nicht bezahlen könne.
Tenenbaum war vor einem Jahr verurteilt worden, weil er zwischen 1999 und 2007 über die Internettauschbörse Kazaa insgesamt 30 Songs heruntergeladen und weitergegeben hatte. Tenenbaum hatte die Downloads zugegeben. Seine Anwälte legten Berufung gegen das Urteil ein.
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