Nach dem Gesetzentwurf, der am 7. Mai in den Bundesrat eingebracht werden soll, müssten Firmen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen, ehe sie Bilder ins Internet einstellen oder im Rahmen eines anderen Dienstes, etwa eines Navigationssystems, bereitstellen. Die ursprünglichen Filmaufnahmen ohne die Verpixelung müssten nach einem Monat gelöscht werden.
Die Filmaufnahmen wären zudem vorher anzukündigen. Abgebildete Personen dürfen nach dem Gesetzesvorschlag die Löschung verlangen, auch wenn ihr Gesicht gepixelt ist. Auch Hauseigentümer und Mieter hätten ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes. Bei Verstößen sollen Strafen bis zu 50.000 Euro fällig werden.
WLAN-Netze in Deutschland erfasst
Erst vergangene Woche hatte das Bundesverbraucherministerium Google zur Offenlegung der von Street View erfassten Daten aufgefordert. Datenschützer hatten zuvor kritisiert, dass der Suchmaschinenkonzern sämtliche WLAN-Netze in Deutschland erfasst. Google widersprach und erklärte, die Daten seien anonym und die Erfassung rechtmäßig.
Daten von WLAN-Netzen werden tatsächlich seit Jahren benutzt, um vor allem in Großstädten zusammen mit Mobilfunkmasten und Satelliten die Position von Smartphones wie dem iPhone besser zu bestimmen. Das kann für Nutzer elektronischer Landkarten hilfreich sein, wo der Empfang von GPS-Satelliten wegen Gebäuden nicht so gut wie auf dem Land ist.
So hat die Bostoner Firma Skyhook Wireless nach eigenen Angaben über 100 Millionen WLAN-Netze in Nordamerika, Europa, Asien und Australien gespeichert, um genauere Positionsbestimmungen zu ermöglichen. Die Daten werden wie bei Google mit Autos gesammelt.
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