Die Höhe sei sinnvoll, da die Kameras dort besser Straßenzeichen und Schilder von Geschäften und Restaurants aufnehmen könnten, sagte Oberbeck. Gleichzeitig verhindere Google, dass Passanten auf der Straße direkt abgelichtet würden, was bei einer Höhe von 1,80 Metern der Fall wäre.
Kein Blick in Gärten
Das Unternehmen anonymisiere zudem automatisch alle sichtbaren Gesichter und Autokennzeichen. Trotz der Aufnahmehöhe ermöglichten die Fotos keinen Blick in abgeschirmte Areale wie Gärten, betonte Oberbeck. Die Kameras seien waagerecht ausgerichtet und fotografierten nicht von oben herab.
Der Verteidigung waren harte Diskussionen um die Rechtmäßigkeit des Dienstes in Deutschland vorausgegangen. Auch in Österreich gab es Kritik von Datenschützern. Erst am Montag veröffentlichte die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ein Rechtsgutachten, das den Dienst nur unter gewissen Einschränkungen für zulässig hält. Andere Gutachten - darunter eines von der Universität Hannover - halten "Street View" dagegen für "datenschutzrechtlich unbedenklich".
Google-Sprecher Oberbeck ging nicht auf die einzelnen Gutachten ein. "Grundsätzlich glauben wir, dass Google "Street View" rechtmäßig ist", betonte er aber.
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