Urteil in Deutschland

Amazon darf gegen gekaufte Rezensionen vorgehen

Web
06.03.2019 07:26

Amazon darf gegen Anbieter vorgehen, die gekaufte Produktbewertungen nicht als solche kennzeichnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Demnach sind Bewertungen, die ihren „kommerziellen Zweck“ nicht kenntlich machen, unlauter.

Amazon hatte gegen ein Bewertungsportal geklagt, das Tester an Produktanbieter vermittelt. Die Tester schreiben eine Rezension zum Produkt - und dürfen es im Gegenzug behalten oder zahlen nur einen kleinen Restbetrag dafür. Die Bewertungen stellt das Portal automatisch bei Amazon ein - allerdings ohne Hinweis auf den finanziellen Vorteil des Testers.

Vor dem Landgericht war Amazons Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Portal noch gescheitert. Vor dem Oberlandesgericht hatte der Online-Händler nun hingegen Erfolg. Die Richter verboten dem Bewertungsportal sein bisheriges Vorgehen per einstweiliger Verfügung. Das Portal kann nun aber auf dem normalen Klageweg vor dem Landgericht Widerspruch einlegen.

Das Portal fühlt sich laut seinem Anwalt diskriminiert, weil Amazon selbst mit dem „Vine Club der Produkttester“ einen ähnlichen Service für gekaufte Bewertungen anbietet. Bewertungen aus diesem Amazon-Club tragen allerdings einen Hinweis.

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