Grundrechtswidrig?

Rechtsanwälte begrüßen „Sicherheitspaket“-Prüfung

Digital
10.02.2019 12:26

Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff begrüßt, dass die im Zuge des „Sicherheitspakets“ eingeführten Überwachungsmaßnahmen der Regierung - mit den Anträgen von SPÖ und NEOS - vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden. Aus Sicht der Anwälte werde „über die Maßen in die Grundrechte eingegriffen“. Das Paket bedeute einen „großen Schritt Richtung Überwachungsstaat“ und ein „massives Eindringen in die Privatsphäre der Bürger.“

Eine Prognose zur VfGH-Entscheidung wollte Wolff nicht abgeben, handle es sich doch um eine schwierige Materie. Aber die Verfassungsrichter hätten eine „hohe Sensibilität für den Grundrechtsschutz“. Man könne sich darauf verlassen, dass sie sorgfältig prüfen, ob der Eingriff in die Grundrechte angemessen proportional ist und eine strenge Güterabwägung vornehmen zwischen dem Recht der Allgemeinheit auf Aufklärung/Vermeidung von Straftaten und dem Recht der Bürger auf Schutz ihrer Privatsphäre.

Kritik am sogenannten Bundestrojaner
Klug sei es, nicht das Paket als Ganzes zu bekämpfen, sondern einzelne Maßnahmen. Im Bundesrats-Drittelantrag der SPÖ geht es um den sogenannten Bundestrojaner. Das sei besonders heikel, es würde Wolff nicht wundern, hätte der VfGH daran etwas zu beanstanden. Es sei doch sehr bedenklich, wenn sich, pointiert gesagt, „der Staat am Schwarzmarkt eine Hackersoftware kauft“, sie manipuliert und damit alle Aktivitäten (nicht nur Skype- und WhatsApp-Telefonate) am PC oder Smartphone überwachen kann. Und mit der nötigen Ferninstallation mittels Virus- „die man mit einem Einbruch in private Wohnräume vergleichen kann“ - werde „dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“.

Auch die im NEOS-Antrag enthaltenen Maßnahmen - Videoüberwachung und anlasslose Erfassung KFZ-Kennzeichen - haben die Rechtsanwälte schon in ihren Stellungnahmen kritisiert. Dass nicht nur die Auto-Kennzeichen erfasst werden, sondern auch Fahrzeugtype, Farbe und Gesichtszüge der Insassen hält Wolff für „überschießend. Eine “unterschiedslose und verdachtsunabhängige Vollüberwachung„ sei verfassungsrechtlich bedenklich.

Skepsis gegenüber massiver Videoüberwachung
Ebenso die ausgebaute Videoüberwachung - dass alle Rechtsträger, die einem Versorgungsauftrag nachkommen (also z.B. Bahn, Busunternehmen, Landesregierung, Gemeindeämter) den Sicherheitsbehörden Videoaufnahmen nach Möglichkeit in Echtzeit zur Verfügung stellen müssen. “Das wird sich der VfGH sicherlich mit aller Genauigkeit ansehen„, meint Wolff. Denn es ginge zu weit, wenn man “die gesamte Bevölkerung unter Tatverdacht stellt, Bildaufnahmen speichert, weil jemand eine Tat begangen habe oder begehen könnte„.

Wenn man - wie es sie ja einigen Ländern gibt - eine breitflächige Videoüberwachung wolle, müsste das grundrechtsgerecht geregelt werden, also der Datenzugriff nur bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts zulässig sein, versehen mit „ganz strikten Löschungsverpflichtungen“. Dies sei mit dem von der Regierung als „Sicherheitspaket“ bezeichneten Bündel an Überwachungsmaßnahmen allerdings nicht geschehen, befand Wolff.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)
Kreuzworträtsel (Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)



Kostenlose Spiele