Datenschutzverordnung

Snapchat bleibt für Nutzer unter 16 Jahren offen

Web
26.04.2018 09:33

Entgegen dem Konkurrenten WhatsApp soll die Foto-App Snapchat auch nach dem Greifen der neuen EU-Datenschutzregeln für Jugendliche unter 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern nutzbar bleiben. Dafür will Snapchat in dieser Altersgruppe auf die Erhebung personenbezogener Daten wie Ortungsinformationen verzichten, wie Betreiber Snap am Donnerstag mitteilte.

Die EU-Datenschutzverordnung gilt ab dem 25. Mai. Sie schreibt vor, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern im Alter zwischen 13 und 16 Jahren die Zustimmung der Eltern eingeholt werden muss. Allerdings verlangt die Grundverordnung nicht, einen eindeutigen Altersnachweis einzuholen. Stattdessen wird den Verantwortlichen aufgetragen, „unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen“ zu unternehmen, um die Zustimmung durch die Eltern nachzuprüfen.

Mit diesen Voraussetzungen werden Nutzer des Messenger-Dienstes WhatsApp einfach in der Anwendung gefragt werden, ob sie über 16 Jahre alt sind. Der Mutterkonzern Facebook geht einen anderen Weg, um bei den Nutzern seines sozialen Netzwerks im Alter zwischen 13 und 15 Jahren den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Sie müssen einen Elternteil oder einen anderen Berechtigten angeben, der die Erlaubnis für die volle Nutzung von Facebook gibt. Andernfalls steht ihnen nur eine eingeschränkte Version zur Verfügung.

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