IS-Gesänge im Netz, eine Flagge am Handy und die Sehnsucht nach Zugehörigkeit: Am Donnerstag musste sich in Wien ein erst 20 Jahre alter Wiener am Landesgericht wegen des Vorwurfs der terroristischen Vereinigung verantworten – und legte ein umfassendes Geständnis ab.
Die Vorwürfe gegen den in Wien geborenen Kroaten wiegen schwer: Terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation, noch dazu im Dunstkreis von Beran A. – jenes IS-Mannes, der ein Attentat auf das Wien-Konzert von Taylor Swift geplant hatte.
Radikal-islamistische Inhalte verbreitet
Der nun angeklagte 20-Jährige hat über Monate hinweg auf Instagram radikal-islamistische Inhalte verbreitet. Für den Staatsanwalt ist klar: „Das ist deshalb so gefährlich, weil Radikalisierungsprozesse genau so beginnen.“ Doch wie rutschte der Wiener in diese brandgefährliche Szene ab?
Mir hat es gefallen, dass ich respektiert und anerkannt werde. Ich wurde auch zum Essen eingeladen.
Erklärt der Angeklagte dem Richter.
„Ich war nach der Poly ein Einzelgänger, habe Freunde gesucht und im 12. Bezirk im Park eine Runde gefunden“, berichtet er. Dort habe er sich erstmals akzeptiert gefühlt: „Mir hat es gefallen, dass ich respektiert und anerkannt werde. Ich wurde auch zum Essen eingeladen.“ Sein Fazit: „Ich wollte unbedingt Freunde haben.“
Soziale Medien vom Handy gelöscht
Die Folge: Anschluss an das Terrornetzwerk, dem auch Beran A. – dessen Prozess am nächsten Dienstag in Wiener Neustadt startet – angehört haben soll.
Der junge Mann im Landl gibt sich geläutert: „Ich beschäftige mich auch mit keiner Religion mehr.“ Auch soziale Medien nutze er nicht mehr. Seine Verteidigerin Ina-Christin Stiglitz betont: „Er möchte sein Leben in den Griff bekommen.“
Der 20-Jährige leidet laut Gutachten unter mehreren psychischen Problemen – darunter depressive Störungen, Schlafprobleme, Appetitlosigkeit sowie Angst vor großen Menschenmengen. Öffentliche Verkehrsmittel meidet er inzwischen komplett.
Milde Strafe und Therapie
Aufgrund des „reumütigen Geständnisses“ fällt die Strafe sehr mild aus: ein Jahr bedingt, drei Jahre Probezeit. Zusätzlich muss sich der vorbestrafte 20-Jährige in Therapie begeben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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