1000 Euro Schaden

Dieb schlägt acht Mal im selben Geschäft zu

Burgenland
23.04.2026 16:00

Prozess in Eisenstadt: Ein junger Burgenländer ging acht Mal in ein und denselben Selbstbedienungsladen, packte die Ware ein und verschwand, ohne zu zahlen. Der Gesamtschaden beträgt knapp 1000 Euro. Kurios ist, wie der damals 20-Jährige überführt werden konnte. 

Das Konzept des kleinen Selbstbedienungsladens im Nordburgenland ist simpel: Man sucht das Benötigte zusammen, scannt die Ware, bezahlt in bar oder mit Karte und geht heim. Personal ist nicht vor Ort.

Der eben erst 21 gewordene Einzelhandelskaufmann bediente sich dort auch selbst. So oder so ähnlich könnte ein Gespräch zwischen ihm und seiner inneren Stimme abgelaufen sein:

„Das ist super da. Keine Leute!“ – „Pack ein, so viel du tragen kannst!“ – „Aber ich habe kein Geld.“ – „Zahlen ist überbewertet.“ – „Und wenn wer draufkommt?“ – „Na wer denn?“ – „Eigentlich hast du recht.“

Weil der erste Diebstahl gar so reibungslos hingehaut hat, wurde der Burgenländer im vergangenen Winter gezählte weitere sieben Mal vorstellig. Wir reden hier nicht von ein paar Radeln Wurst: Der Schaden, der dem Betreiber entstand, beträgt knapp 1000 Euro.

Vor- und Zuname standen auf der Sporttasche
Beim letzten Coup stopfte der damals 20-Jährige eine mitgebrachte Sporttasche bis zum Rand voll. Darauf stand in großen Buchstaben der Vor- und Zuname seines Mitbewohners. Nach Auswertung der Bilder der Überwachungskamera wurde die Polizei an der ermittelten Adresse vorstellig. Anwesend war nur der Täter, der die Verantwortung für die Diebstahlserie übernahm.

„Meine Freundin hat mich ausgenommen“
„Zu dieser Zeit ist das ganze Geld für meine Freundin draufgegangen. Sie hat mich ziemlich ausgenommen“, sagt der Mann beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt. „Ich hatte Hunger und wusste keinen anderen Ausweg.“ Es tue ihm von Herzen leid. „So bin ich nicht erzogen! Ich werde alles zurücküberweisen.“

Er sei zum Tatzeitpunkt noch junger Erwachsener gewesen, sagt die Richterin. „Da ist das Gesetz noch gnädig.“ Heißt: Sechs Monate bedingte Haft mit dreijähriger Probezeit, den restlichen Warenwert in Höhe von 904,36 Euro muss er zurückzahlen. Die Verurteilung scheint nicht im Leumundszeugnis auf und ist rechtskräftig.

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