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eBay erklärte, die Summe sei weitaus niedriger als die ursprünglich von LVMH in dem Fall verlangten vier Millionen Euro. Das Internetauktionshaus warte nun auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der über werbebezogene Fragen in zwei Fällen von Google verhandle. LVMH hatte die Klage angestrengt, weil Googles Suchsystem von Rivalen benutzt worden sei, um gefälschte Louis-Vuitton-Handtaschen zu verkaufen.
Internetfirmen wie Google und eBay argumentieren, es sei nicht machbar, die Eigentumsrechte einzelner Artikel vollständig zurückzuverfolgen. Die Luxusgüterkonzerne halten jedoch dagegen, dass die Internetformen mehr zum Schutz eingetragener Marken tun müssten.
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