„Verbrauchertäuschung“

Ermittlung gegen Epson wegen geplanter Obsoleszenz

Elektronik
29.12.2017 08:06

Frankreichs Justiz prüft, ob der Druckerhersteller Epson die Lebenszeit von Produkten absichtlich verkürzt hat. Die Staatsanwaltschaft des Pariser Vororts Nanterre leitete Vorermittlungen wegen Täuschung und "geplanter Obsoleszenz" ein, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag meldete.

Mit diesem Begriff sind Strategien gemeint, um die Lebensdauer von Produkten absichtlich zu verkürzen und somit mehr zu verkaufen. In Frankreich steht dies seit 2015 unter Strafe. Ein französischer Verein zeigte deswegen am Mittwoch auch den Smartphone-Giganten Apple an.

Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft zu Epson geht ebenfalls auf eine Anzeige der Organisation Halte a l'obsolescence programmee (Hop) zurück. Sie hatte dem Hersteller unter anderem vorgeworfen, dass Epson-Drucker Patronen als leer anzeigten und den Druck blockierten, obwohl noch Tinte vorhanden sei.

"Epson weist die Behauptung vollständig zurück, dass seine Produkte programmiert seien, nach einer gewissen Zeit nicht mehr zu funktionieren", teilte das japanische Unternehmen am Donnerstag auf Anfrage mit. Es lege großen Wert auf Qualität, und seine Produkte seien unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Nutzer gestaltet.

Auch Apple im Visier
In der Anzeige gegen Apple erhebt Hop den Vorwurf, dass alte iPhone-Modelle bewusst verlangsamt würden, um Kunden damit zum Kauf neuer Modelle zu bewegen. Apple hatte eine solche Absicht stets dementiert, räumte aber jüngst ein, dass die Leistung von Geräten mit abgenutzten Batterien unter Umständen gedrosselt werden kann, um Abschaltungen zu vermeiden. In den USA klagten inzwischen mehrere Verbraucher gegen den Konzern, weil er sie nicht darauf hingewiesen habe, dass ein Batteriewechsel die Geräte wieder schneller gemacht haben könnte. Apple hat sich inzwischen entschuldigt und zudem angekündigt, seine iPhone-Akkus günstiger zu machen.


In Frankreich kann die absichtliche Verkürzung der Lebenszeit von Produkten mit zwei Jahren Gefängnis geahndet werden, zudem sind Geldstrafen von bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes möglich. Das Thema bewegt Verbraucherschützer seit Jahren. Auch das deutsche Umweltbundesamt hatte sich in einer im vergangenen Jahr vorgelegten Untersuchung zu Elektro- und Elektronikgeräten damit beschäftigt, aber keine gezielt kurze Produktlebensdauer durch eingebaute Mängel nachweisen können.

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