Hochwasser-Tipps

Wie viel Wasser halten Autos aus?

Motor
24.06.2009 11:10
Hochwasser ist eine Plage, auch für Autofahrer und ihre Gefährte. Dabei muss das Fahrzeug gar nicht untergehen, um Schaden zu nehmen. Wenn der Motorraum nass geworden ist, muss das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen unbedingt abgeschleppt werden", warnt ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang. Wer selbst startet, riskiert einen so genannten "Wasserschlag", der zu schweren Motorschäden führen kann. Doch auch beim Durchfahren unter Wasser gesetzter Straßenstücke ist Vorsicht geboten.

Auf überfluteten Straßenstücken kann Schrittgeschwindigkeit bereits zu schnell sein, die sich bildende Bugwelle kann über den Motor schwappen, warnt etwa der ARBÖ. Sollte Wasser über den Ansaugkanal in den Motor gelangen, ist ein kapitaler Motorschaden fast unvermeidlich. Den Richtwert, ob man durch eine Wasserfurt noch fahren soll oder nicht, bietet die Türschwelle, diese darf auf keinen Fall im Wasser sein.

Stand das Auto bis über die Räder hinaus im Wasser, darf der Motor auf keinen Fall gestartet werden. Besser das Fahrzeug zur Überprüfung in eine Fachwerkstätte abschleppen lassen. Ansonsten droht auch hier ein kostspieliger Motorschaden.

Sollte Wasser in das Fahrzeuginnere eingedrungen sein: Teppiche und darunter liegendes Dämmmaterial austrocknen lassen.

Wer mit dem Auto durch "vermurtes" Wasser gefahren ist, sollte es auf jeden Fall überprüfen lassen. Sand und Schmutz können in den Radlagern oder anderen Fahrzeugteilen zu Schäden führen.

Vorsicht ist auch beim Abstellen von Fahrzeuge nahe an Gewässern angeraten. Vergleichsweise kleine Bäche können rasch zu reißenden Flüssen werden, in Talsenken oder Mulden kann sich Wasser sammeln.

Mehr Hochwasser-Tipps siehe Infobox!

In Sachen Versicherung...
Ob die Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von einigen Faktoren ab, so der ÖAMTC. Nur wer über eine Kaskoversicherung verfügt, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder zum Schrottplatz gedeckt. 

Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt, bei dem aber noch der Verkaufserlös des Wracks abgezogen wird. Aber auch für Kasko-Versicherte gibt es bei manchen Verträgen einen Wermutstropfen in Form eines Selbstbehaltes. Wer den Schaden "mitverursacht", z.B. bei einem "Wasserschlag" durch Starten des Motors, riskiert, dass die Versicherung die Zahlung verweigert.

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