Gegen die Piraten

Richter im “Pirate Bay”-Prozess nicht befangen

Web
10.06.2009 12:57
Laut einem Bericht des Tingsrätts in Stockholm, der ersten schwedischen Gerichtsinstanz, war Richter Tomas Norström im Verfahren gegen die Tauschbörsen-Kaiser von "The Pirate Bay" nicht befangen. Das Ergebnis der Untersuchung sei an das Berufungsgericht weitergeleitet worden, das über die Einsprüche der Piraten-Verteidiger zu entscheiden hat. Die Vertreter der verurteilten "Pirate Bay"-Macher hatten im April gefordert, das Verfahren neu aufzurollen, nachdem bekannt geworden war, dass Norström in mehreren Urheber-Interessensorganisationen tätig und Mitglied der Rechtsschutzorganisation der schwedischen Industrie gewesen sein soll.

Das Stockholmer Gericht kommt in dem aktuellen Bericht zu dem Schluss, dass sich aus diesen Mitgliedschaften Norströms keine Befangenheit ableiten lasse. Der Richter, der die vier Piraten verurteilt hatte, habe sich vielmehr auf diesem Weg über Urheberrechtsfragen und neue Entwicklungen informiert. Auch der Anschuldigung der Verteidigung, Norström sei nicht zufällig für das Verfahren ausgewählt worden - wie es sonst üblich ist - widerspricht das Gericht. Laut der Vorsitzenden Lena Berke sei das Verfahren offen und objektiv abgelaufen.

Wiederaufnahme des Verfahrens gefordert
Sowohl die schwedische "Piratenpartei" als auch die Verteidigung hatten Ende April eine Wiederaufnahme des Verfahrens gefordert. Richter Norström hatte bereits damals die Vorwürfe gegen seine Person zurückgewiesen. In einem Radiointerview sagte er, er betrachte sich wegen der Mitgliedschaft in den genannten Organisationen selbst nicht als befangen.

Ein Jahr Haft und 2,74 Millionen Euro Schadensersatz
Norström hatte die Betreiber der Internet-Tauschbörsen-Website "The Pirate Bay" Anfang April wegen Verletzung des Urheberrechts verurteilt. Die vier Angeklagten wurden zu einjährigen Haftstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie Schadenersatz in Höhe von 30 Millionen Kronen (2,74 Millionen Euro) an verschiedene Musik- und Filmunternehmen zahlen, darunter Warner Bros, Sony Music Entertainment, EMI und Columbia Pictures. Schon vor dem Urteil hatten die Angeklagten angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs in die Berufung zu gehen.

Millionen Nutzer zu Urheberrechtsverletzungen ermutigt
Den Betreibern von "The Pirate Bay" wurde vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für den kostenlosen Download von Musik, Filmen und Computerspielen geboten und sie damit ermutigt zu haben, Urheberrechte zu verletzen. Die Angeklagten verwiesen darauf, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe. Sie vermittelte lediglich entsprechende Verbindungen.

International richtungsweisendes Urteil
Das Urteil könnte Auswirkungen für Internetnutzer in aller Welt haben. Dabei geht es um die Frage, wann genau beim Herunterladen einer Datei das Urheberrecht verletzt wird beziehungsweise bis zu welchem Punkt der Betreiber einer Website nur eine technische Infrastruktur zur Verfügung stellt.

Auf der "Pirate Bay"-Website gibt es nur sogenannte BitTorrent-Daten - kleine Metadaten-Pakete, die den gleichzeitigen Download großer Dateien aus dem weltweiten Netz ermöglichen. Die Klärung urheberrechtlicher Fragen - letztlich die Bezahlung - wird dem Nutzer überlassen, der die Datei auf seinen PC lädt. Pirate Bay hat Schätzungen zufolge 22 Millionen Nutzer.

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