Dem Bericht nach sollen die Verurteilten zwischen 2003 und 2007 über Internetplattformen Raubkopien urheberrechtlich geschützter Software der Firmen Adobe, Microsoft und Corel vertrieben haben. Während das illegale Geschäft den Verurteilten mehr als 1,1 Millionen Euro in die Kassen spülte, sei aufseiten der Softwarehersteller ein Schaden von bis zu zehn Millionen Euro entstanden.
Nach Geständnissen der 35 Jahre alten Angeklagten war das Verfahren auf nur einen Anklagepunkt reduziert worden, allerdings erfolgte die Verurteilung wegen 961 Taten gewerbsmäßiger Urheber- und Markenrechtsverletzung sowie anderer Delikte. Allein in diesem Punkt ging es um Verkäufe von gefälschter Software in Höhe von 1,4 Millionen Euro, teilte Microsoft mit.
Der Softwarekonzern, der in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten war, zeigte sich mit dem Urteilsspruch zufrieden: "Wir sind erleichtert, dass die beiden Tatverdächtigen jetzt zur Verantwortung gezogen wurden. Mit dem Verkauf gefälschter Computerprogramme haben sie nicht nur die Hersteller geschädigt, sondern auch Hunderte unschuldige Kunden betrogen", kommentierte Microsoft-Rechtsanwältin Dr. Swantje Richters.
Softwarepiraterie, so Richters weiter, sei eine ernst zu nehmende Straftat. Das entschlossene Vorgehen der Ermittlungsbehörden und des Gerichts zeige, dass Wirtschaftskriminalität im Bereich des Urheber- und Markenrechts konsequent verfolgt werde.
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