Preis, Leistung und Rücktrittsrecht nur in den Geschäftsbedingungen oder im Fließtext reichen nicht - auch nicht, falls die Geschäftsbedingungen per E-Mail geschickt werden. "Das Urteil gilt nur für den Beklagten, hat aber Klarstellung für alle unseriösen Anbieter", meinte AK-Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.
Die AK hatte Anfang 2010 Klage gegen die Premium Content GmbH aus Deutschland eingebracht. Die Anbieter warben auf der Webseite my-downloads.de mit "gratis erhältlicher" Software wie Open Office, Adobe Reader oder Flash Player. Dies war aber mit einem zweijährigen Abo zum Preis von bis zu 200 Euro verbunden. Dabei sind sämtliche Angebote tatsächlich kostenlos im Internet verfügbar. "Wir haben geklagt, weil die Angaben irreführend sind", sagte Mödlhammer.
Preisangaben werden im Kleingedruckten versteckt
Mit dem Gratis-Trick im Internet ziehen unredliche Anbieter Konsumenten pro Jahr rund zehn Millionen Euro aus der Tasche. "Wer einmal seine Daten abgesendet hat, wird auch schon zur Kassa gebeten. Denn Preisangaben sind im Kleingedruckten versteckt", kritisierte der Konsumentenschützer. "Wer nicht zahlt, dem wird sofort mit Anwalt, Gerichtskosten und Strafanzeigen gedroht." Vor allem Jugendliche tappten in die Falle. Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs würden die Betreiber nicht abschrecken. "Die Kosten zahlen sie aus der Portokassa - im Schnitt 1.000 Euro", so Mödlhammer.
Tipps gegen unseriöse Anbieter:
Gegenüber kostenlosen Angeboten, insbesondere wenn sie nicht von seriösen Websites wie krone.at ausdrücklich empfohlen werden, solltest du ein gesundes Misstrauen behalten. Auf keinen Fall solltest du dich vorschnell registrieren. Die allermeisten vertrauenswürdigen Websites verlangen überhaupt keine Registrierung für das Herunterladen von kostenloser Software. Bevor du also deine Daten - und zwar so wenige wie möglich - bereitstellst, solltest du dich nach anderen Download-Möglichkeiten umsehen. Eine gute Vorsichtsmaßnahme ist außerdem, den Namen des Anbieters in eine Suchmaschine eingeben, am besten mit dem Zusatz "Abzocke", "seriös" oder "unseriös" - die Resultate fördern oft Erstaunliches zutage.
Wenn du doch Namen und möglicherweise sogar Adresse angeben möchtest, solltest du dir die gesamte Website ansehen und insbesondere die Geschäftsbedinungen aufmerksam durchlesen. Geld solltest du niemals im Voraus überweisen. Solltest du wider Erwarten doch auf einen unseriösen Anbieter hereingefallen sein, solltest du das auch im Internet gültige Rücktrittsrecht nützen - und zwar schriftlich und eingeschrieben. Musterbriefe findest du zum Beispiel auf wien.arbeiterkammer.at/musterbriefe.
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