AK erstritt Abfindung

Keine Elternzeit: Jungvater zog vor Gericht

Wien
13.06.2026 16:00

Ein Vater wollte nach der Karenz in Elternteilzeit – der Chef blockte ab. Die Arbeiterkammer klagte und holte eine satte Abfindung raus.

Zehn Jahre lang war Paul R. Einrichtungsberater und -planer in einem exklusiven Wiener Einrichtungshaus – ein Vorzeigemitarbeiter. Sein Chef sah in ihm den künftigen Nachfolger, lud ihn sogar zu privaten Feiern ein. Doch als Paul R. 2022 verkündete, Vater zu werden, kippte die Stimmung. Aus dem geschätzten Mitarbeiter wurde ein Problemfall.

Die Botschaft: Entweder ganz oder gar nicht arbeiten kommen. Nach neun Monaten Karenz wollte Paul R. zurückkehren – allerdings in Elternteilzeit mit 30 Wochenstunden, um sich um seine Tochter zu kümmern. Die prompte Antwort: Der Job sei nur in Vollzeit machbar. Eine fadenscheinige Ausrede, wie sich zeigte. Denn jene Kollegin, die ihn während der Karenz vertreten hatte, arbeitete selbst in Teilzeit. Der wahre Grund lag offenbar woanders: in seiner neuen Rolle als Vater.

Kleinbetrieb, große Hürde für junge Väter
Bei Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten gibt es laut Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz keinen automatischen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit. Eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist trotzdem möglich – verweigern darf er sie nur aus sachlichen Gründen. Hier setzte Paul R. mit Rückendeckung der Arbeiterkammer Wien an und zog vor Gericht.

Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst, Paul R. erhielt eine freiwillige Abgangsentschädigung von 53.600 Euro brutto. Einen neuen Job hat er längst gefunden – in einem Unternehmen, das ihn auch als Vater schätzt

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