Skurrile Klage

Rechtsstreit, weil Porsche wie Porsche fährt

Motor
08.04.2014 11:06
Wer einen Sportwagen kauft, muss sich damit abfinden, dass er wie ein Sportwagen fährt – das musste nun sogar ein Gericht klarstellen.
(Bild: kmm)

Es gibt Menschen, die kaufen einen Porsche Boxster S, weil er ein echter Sportwagen ist. Und es gibt Menschen, denen muss ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vor dem Oberlandesgericht Hamm erklären, dass an ihrem neu gekauften Boxster S alles in Ordnung ist, obwohl er sich wie ein echter Sportwagen verhält.

Unter den Experten dürfte die Klage einer Firma aus Essen für einige Lacher gesorgt haben. Deren Geschäftsführer hatte seinen geleasten Porsche Boxster S im Wert von 76.000 Euro beanstandet: Das Fahrzeug beschleunige ruckhaft und bremse stotternd ab. Er wollte die Rückabwicklung des Kaufvertrages erreichen.

Nach sachverständiger Begutachtung des Fahrzeugs stellte das OLG Hamm fest: Das gerügte Schaltverhalten beruht auf technisch nicht zu beanstandenden, typischen Besonderheiten eines Porsche Boxster S.

Im Klartext: Wenn der unwissende Boxster-Käufer ein ruckhaftes Bremsverhalten moniert, ist das vom Hersteller gewollt: Das automatische Doppelkupplungsgetriebe des Sportlers schaltet beim Bremsen zurück und gibt zwischen den Gangstufen selbstständig Zwischengas. Beim Gasgeben schaltet der Boxster zurück (ebenfalls beanstandet), um eine unmittelbare Beschleunigung zu ermöglichen.

Gerade das hätten Händler und Hersteller sogar beworben, führt das Gericht weiter aus. Dem zugrundeliegenden Prospektmaterial sei zu entnehmen, dass das Fahrzeug "straffe und unmittelbare" Schaltvorgänge zeige. Salomonisch heißt es dann noch in der Gerichtsmeldung: Die beanstandeten Fahrweisen würden von Erwerbsinteressenten nicht generell als Nachteil bewertet. Die Richter wiesen die Klage ab und bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil (Az. 28 U 162/13) des Landgerichts Essen.

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(Bild: kmm)



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