Motorradfahrer klagt BMW wegen Dauererektion

30.04.2012, 11:02
Motorradfahrer klagt BMW wegen Dauererektion (Bild: BMW)
Foto: BMW
Motorradfahren wird gerne in einem Atemzug mit sexueller Erregung genannt, doch dieser Fall geht noch einen Schritt weiter: Ein amerikanischer Motorradfahrer verklagt BMW auf Schadenersatz, weil er seit einer Ausfahrt unter einer Dauererektion leidet. Was klingt wie ein Aprilscherz, ist tatsächlich in San Francisco bei Gericht anhängig.

Der Mann behauptet steif und fest, die 1993er- BMW mit dem Sitz, den der Händler darauf montiert hatte, sei schuld an seiner misslichen Lage. Nachdem er zwei Stunden zu seinem Ziel und zwei Stunden zurück gefahren war, soll nicht nur sein Motorrad einen Ständer gehabt haben. Die Fahrt hat am 1. Mai 2010 stattgefunden, die Erektion hält angeblich noch immer.

Nun verklagt der Biker sowohl BMW als auch den renommierten Sitzhersteller "Corbin- Pacific" wegen Fahrlässigkeit bei der Herstellung. Er verlangt den Ersatz von Verdienstausfall und medizinischen Auslagen sowie Schmerzensgeld. Seit dem Vorfall könne er nicht mehr sexuell aktiv werden, was ihm emotionale und seelische Probleme bereite.

Eine dauerhaft anhaltende, schmerzhafte Erektion ist ein bekanntes Krankheitsbild, der medizinische Fachausdruck ist Priapismus . Ob im vorliegenden Fall das Motorrad etwas damit zu tun hat, damit muss sich jetzt der "Superior Court of San Francisco County" befassen.

Zitat aus der Anklageschrift:

"Der Kläger fuhr mit seinem 1993er- BMW- Motorrad, das mit einem Corbin- Pacific- Sitz ausgestattet war. Die Fahrt dauerte etwa je zwei Stunden zum Fahrtziel des Klägers und zurück, danach entdeckte der Kläger einen schweren Fall von Priapismus (eine dauerhafte, anhaltende Erektion). Der Kläger behauptet, dass dies von der gratartigen Kontur des Motorradsitzes herrührt, der nachlässig entworfen, hergestellt und/oder durch die Beklagten installiert wurde.

Der Kläger leidet unter Priapismus (eine lang anhaltende Erektion), und leidet seither unter anhaltenden Problemen. Er kann nicht mehr sexuell aktiv werden, was ihm erhebliche emotionale und seelische Qualen verursacht. Der Kläger ist deshalb verstört und verzweifelt. Die Beklagten, und jeder von ihnen, sind verantwortlich aufgrund der nachlässigen Konstruktion, Herstellung und/oder Montage des Sitzes auf dem Motorrad des Klägers."

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