Gibt es so etwas wie Glück im Unglück? Ja, das gibt es. Zum Beispiel dann, wenn in den eigenen vier Wänden erheblicher Sachschaden entsteht und die Versicherung dafür aufkommt. Aber gegen welche Unglücksfälle bin ich eigentlich versichert? Gegen welche nicht? Optimaler Versicherungsschutz ist nur mit einem maßgeschneiderten Gesamtpaket gewährleistet. Um dieses zu schnüren, sollten zuvor allerdings ein paar allgemein gültige Fragen beantwortet werden.
Haben Sie etwa gewusst, dass es vor der Abreise in die Sommerferien ratsam ist, den Hauptwasserhahn abzudrehen? Das ist eine der häufigsten Vertragsbedingungen, wenn das Haus für länger als 72 Stunden nicht bewohnt wird.
Wenn es um Versicherungen geht, ist jeder Fall ein Einzelfall. Deshalb ist es bei dieser Materie so schwierig, allgemeingültige Aussagen zu treffen. Wohnkrone.at versucht es trotzdem und hat einen Katalog mit den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema zusammengestellt.
Welche Versicherungsarten rund ums Wohnen gibt es?
In einer Mietwohnung schützt eine Haushaltsversicherung den gesamten Hausrat, oft ist in einem Kombipaket auch eine Privat-Haftpflichtversicherung inkludiert. Für Bauherren, Haus- und Grundbesitzer gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen. Wer das eigene Haus bezieht, sollte neben der Haushalts- auch eine Gebäudeversicherung abschließen, die Schäden an den fixen Bestandteilen des Gebäudes deckt.
Was zählt zum Hausrat?
Üblicherweise ist der gesamte Hausrat der Wohnung, die in der Polizze angegeben ist, versichert. Das sind alle beweglichen Gegenstände, die zur Einrichtung zählen, zum Gebrauch dienen oder für den Verbrauch bestimmt sind: Möbel, Teppiche, Vorhänge, Bekleidung und Haushaltsgegenstände, aber auch Audio- und Videogeräte, Foto- und Filmausrüstungen, Computer samt Zubehör, Musikinstrumente, Bücher, Sport- und Campingausrüstung oder auch eine Heimwerkerausrüstung.
Außerdem: Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken und Münzsammlungen. Für diese gelten bei Einbruchdiebstahl allerdings Entschädigungsgrenzen, die sich je nach Art der Aufbewahrung (ob im Geldschrank oder im Wandsafe) unterscheiden. Sie sind in den Versicherungsbedingungen genau angeführt.
Wovor schützt die Haushaltsversicherung?
Eine Haushaltsversicherung schützt den Wohnungsinhalt und ersetzt den Wert bzw. die Wertminderung der versicherten Gegenstände bei Schäden durch ...:
Was ist nicht versichert?
Der gängige Standardvertrag einer Haushaltsversicherung schützt normalerweise nicht bei Schäden durch Sturm mit Windgeschwindigkeit unter 60 km/h, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, Lawinenluftdruck, Holzfäule, Vermorschung, Schwammbildung, Erdaufschüttung, Abgrabung, Sprengung, Kernenergie, Kriegsereignisse, Erdbeben oder andere außergewöhnliche Naturereignisse. Ebenso gibt es keinen Schutz bei Verlusten durch Unbenutzbarkeit von Räumen sowie bei Sachschäden, die absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt bzw. mit Absicht falsch dargestellt wurden.
Schaden durch Diebstahl ist dann nicht gedeckt, wenn der Täter mit einem Originalschlüssel in die Wohnung gelangte, die Wohnung nicht abgesperrt war oder der Diebstahl durch eine Person erfolgte, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt.
Auch Sengschäden (z.B. durch Zigarettenglut, Bügeln) und Glasschäden an Handspiegeln, Trinkgläsern, Vasen, Beleuchtungskörpern u.ä. werden nicht ersetzt. Nicht versichert sind zudem Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, Motor- und Segelboote samt Zubehör sowie Luftfahrzeuge, Handelswaren und gewerbliche Lager aller Art sowie Sachen von Untermietern oder zahlenden Gästen.
Mit entsprechenden Sondervereinbarungen lassen sich die meisten genannten Risiken bzw. Gegenstände aber sehr wohl versichern.
Wann handelt man fahrlässig?
Unter leichter Fahrlässigkeit wird allgemein ein Fehler, eine Unachtsamkeit, ein Missgeschick verstanden, das jedem einmal passieren kann und meist keine gravierenden Schäden nach sich zieht. Die leichte Fahrlässigkeit ist versicherungstechnisch abgedeckt.
Unter grober Fahrlässigkeit versteht man eine Handlung (oder das Unterlassen einer Handlung), die derart sorglos ist, dass sie dem Handeln eines normal denkenden Menschen nicht entspricht. Die grobe Fahrlässigkeit ist versicherungstechnisch (fast) nie abgedeckt. Sofern Versicherer grobe Fahrlässigkeit überhaupt in den Versicherungsvertrag aufnehmen, dann nur gegen höhere Prämien und eine begrenzte Höchstsumme. Beim Vorsatz wird das Ereignis durch Wissen und Wollen einer Person ausgelöst. Vorsatz kann grundsätzlich nie versichert werden und eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs nach sich ziehen.
Wo genau gilt die Haushaltsversicherung?
Der Hausrat ist - neben der in der Polizze genannten Wohnung - auch in anderen versperrten Abstellräumen (z.B. Keller, Dachboden) versichert. Dabei ist zu unterscheiden zwischen gemeinschaftlich genutzten und nur vom Versicherungsnehmer genutzten Abstellräumen. Minderwertige Alltagsgegenstände des Haushaltes ("Bodenkram") - z.B. Fahrräder, Kfz-Zubehör, Reise- und Sportutensilien, Wirtschaftsvorräte, Tiefkühltruhen, Waschgeräte oder Heizmaterial - gelten auch in versperrten Dachböden, Kellern oder Schuppen als mitversichert.
Gartengeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen, abgesperrte Fahrräder sowie die eigene Wäsche in der Waschküche oder im Freien sind auch außerhalb der Wohnung versichert, solange sie sich innerhalb des Versicherungsgrundstückes (z.B. auf dem Gang) befinden. Nicht gedeckt ist der Hausrat von weiteren Wohnsitzen, Wochenend- und Schrebergartenhäusern oder Bade-, Jagd- und Skihütten.
Wer ist mitversichert?
Neben dem Eigentum des Versicherungsnehmers ist auch jenes von Ehegatten bzw. Lebensgefährten, Kindern und Verwandten, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Auch die Sachen von Gästen des Hauses (sofern sie nicht gegen Bezahlung beherbergt werden) sind durch die Haushaltversicherung geschützt.
Was passiert bei einem Umzug?
Bei einem Umzug innerhalb Österreichs kann die Haushaltsversicherung zur neuen Adresse gleichsam "mitgenommen" werden. Der Wohnungsinhalt ist dann auch während des Umzuges und in der neuen Wohnung versichert. Der Wohnungswechsel muss der Versicherung allerdings rechtzeitig in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
Was wird im Schadensfall ersetzt?
Der Wohnungsinhalt ist grundsätzlich zum Neuwert, das heißt zum Wiederbeschaffungswert, versichert. Voraussetzung ist, dass die Sachen zum Zeitpunkt des Schadenfalls noch mindestens 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises wert waren. Ansonsten ersetzt die Versicherung den Zeitwert.
Der Zeitwert richtet sich nach dem Zustand der Gegenstände, Alter und Abnützung. Beschädigte Tapeten, Malereien und Bodenbeläge werden nur zum Zeitwert ersetzt. Bei beschädigten Gegenständen ersetzt die Versicherung die Reparaturkosten. Bei Sachen mit historischem oder künstlerischem Wert wird der Verkehrswert vergütet, ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
Auch wenn viele Haushaltsversicherungen mit einer Wertanpassungsklausel ausgestattet sind, ist es daher sinnvoll, die Versicherungssumme von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Damit können auch Neuanschaffungen entsprechend erfasst werden.
Warum ist es so schwierig, Prämien miteinander zu vergleichen?
Die Prämienhöhe ist von mehreren Faktoren abhängig, etwa der Wohnungsgröße, der Ausstattungskategorie oder den besonderen Versicherungsleistungen. Abgesehen von der Prämienhöhe ist es ratsam, vor Vertragsabschluss auf Selbstbehalte, Ausnahmebestimmungen und Haftungsobergrenzen zu achten.
Da es große Unterschiede bei Prämien und Leistungen der einzelnen Versicherer gibt, sollten unbedingt mehrere Angebote miteinander verglichen werden (siehe Info-Kasten links). Neben der Prämie muss vor allem die Versicherungssumme passen: Nur wenn sie dem tatsächlichen Wert des Wohnungsinhalts entspricht, ist man nicht unter- oder überversichert.
Was heißt über- oder unterversichert?
Unterversicherung bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Gegenstände. Dadurch fällt zwar die Prämie niedriger aus, im Schadensfall erhält man aber auch nur einen Teil des Schadens ersetzt.
Überversicherung heißt, dass man eine zu hohe Versicherungssumme abschließt - und deshalb eine zu hohe Prämie bezahlt. Im Schadensfall bekommt man jedoch nur das ersetzt, was an realem Wert vorhanden ist. Zum Beispiel wenn die Wohnungseinrichtung über die Jahre stark an Wert verloren hat oder wenn bei einer sehr großen, aber nur sparsam möblierten Wohnung eine Pauschalberechnung der Versicherungssumme gewählt wurde. In diesem Fall ist es sinnvoll, auf einen niedrigeren Ausstattungsgrad in der Polizze umzusteigen.
Wie umfangreich der Versicherungsschutz sein soll, ist letztlich eine individuelle Entscheidung und von der jeweiligen Wohnsituation abhängig. Bei besonders teuren und von der Norm abweichenden Häusern und Einrichtungen empfiehlt sich zusätzlich zu einer individuellen Versicherungsberatung eine Schätzung durch einen Gutachter.
Wozu eine Privat-Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadenversicherung. Anders als der Name vermuten lässt, ist sie fürs Eigenheim nicht verpflichtend. Private Haftpflichtversicherungsverträge gibt es z.B. für Autobesitzer (eine KfZ-Haftpflicht ist tatsächlich verpflichtend), Hundehalter, Bauherren, Haus- und Grundbesitzer oder Gewerbetreibende.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, welche die versicherte Person als Privatperson Dritten zufügt (Sach- und/ oder Personenschäden), z.B. wenn jemand in Ihrer Wohnung oder auf dem vereisten Gehsteig vor Ihrem Haus zu Sturz kommt und sich verletzt, wenn Ihr Hund den Briefträger beißt oder Öl aus Ihrem Heizungstank tritt und beim Nachbarn Schaden anrichtet.
Eigenheimversicherung
Wer in eine Wohnung zieht, braucht in der Regel "nur" eine Haushaltsversicherung; das Gebäude ist üblicherweise über den Eigentümer oder über Eigentümergemeinschaften versichert. Wer hingegen als Eigentümer ein Haus bezieht, sollte zusätzlich eine Gebäudeversicherung abschließen (bzw. eine Eigenheimversicherung, die u.a. eine Haushaltsversicherung beinhaltet).
Die Eigenheimversicherung ist eine sogenannte "Bündelversicherung", d.h. sie inkludiert den Schutz gegen ein ganzes Bündel von Gefahren: etwa Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Auch eine Haftpflicht ist Teil des Pakets. Vor allem aber sind durch die Eigenheimversicherung jene Schäden gedeckt, die an den fixen Bestandteilen eines Gebäudes entstehen. Diese können naturgemäß besonders teuer sein. Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude (z.B. Garagen, Schuppen sowie Abstellräume), die in der Polizze vermerkt sind.
In der üblichen Basisdeckung sind allerdings Schäden durch gewisse äußere Einflüsse (z.B. Überschwemmungen, Muren oder Lawinen) nicht enthalten. Sofern diese Risiken überhaupt mitversichert werden können, bewegen sich die Versicherungssummen lediglich im Bereich von 5.000 bis 10.000 Euro (in Ausnahmefällen auch darüber, allerdings mit entsprechend höheren Prämien).
Versicherungsnehmer ist in den meisten Fällen der Eigentümer des Gebäudes. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über - kann von diesem aber innerhalb eines Monats gekündigt und neu abgeschlossen werden.
Vergleich macht sicher
Im Internet existieren mehrere Webseiten, auf denen man einen Online-Vergleich verschiedener Versicherungsanbieter durchführen kann. Die Vergleichs-Plattform durchblicker.at liefert die besten (und günstigsten) Resultate.
Die Bedienung ist relativ einfach und selbsterklärend. Nach Eingabe der wichtigsten Daten erscheint eine Liste mit rund einem Dutzend Anbieter, gereiht nach Prämienhöhe. In der Liste werden auch Angebote angezeigt, die den gewünschten Vorgaben (z.B. Versicherungssumme oder Vertragslaufzeit) nicht ganz - sondern nur annähernd - entsprechen. Wer das passende Angebot gefunden hat, kann mit wenigen Klicks gleich auch einen Antrag online ausfüllen und abschicken. Allein bei der Wahl der Haushaltsversicherung lassen sich auf diese Weise bis zu 200 Euro im Jahr einsparen.
wohnkrone.at
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