Ein vermeintlicher Racheakt einer Jugendlichen brachte einen 28-Jährigen in Niederösterreich vor Gericht. Nun wurde der Mann wegen Blutschande schuldig gesprochen. Die Verteidigung legte Berufung ein.
Es habe immer wieder Streit gegeben. Wegen ihres Freundes. Aus Rache soll das junge Mädchen ihren Bruder dann schwerer strafbarer Handlungen bezichtigt haben. Das vermeintliche Motiv für die Anzeige: Er habe ihr den Kontakt zu ihrem Freund verbieten wollen. So die Verteidigung. Doch vor Gericht zeichnet sich ein anderes Bild. Vielmehr sei es im Sommer 2024 zum Geschlechtsverkehr der Jugendlichen mit ihrem Bruder gekommen.
Nach dem frühen Tod der Eltern hatte der 28-Jährige die Obsorge für seine noch minderjährige Schwester übernommen. Sie wohnten unter einem Dach. Kurz vor Weihnachten habe sie sich dann ihrer „Stiefmutter“ anvertraut und sei in ein Hotel geflüchtet. Ihr Bruder meldete sie abgängig.
Etliche Zeugen befragt
Nun musste sich der 28-Jährige wegen Blutschande und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses am Landesgericht St. Pölten verantworten. Möglicher Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft. „Die Geschichte stimmt nicht. Der Angeklagte wollte immer nur das Beste für seine Schwester“, erklärt der Verteidiger.
Urteil nicht rechtskräftig
Keinen Zweifel an den Schilderungen der Minderjährigen hegt Frau Rat und verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 4800 Euro sowie zehn Monaten Haft auf Bewährung. Es sei zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Zusätzlich wurde ein Kontaktverbot verhängt und 3000 Euro Entschädigung der Minderjährigen zugesprochen. Seitens der Verteidigung wurde volle Berufung angemeldet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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