Ausgerechnet eine 85 Jahre alte Salzburgerin verfolgte ein Krimineller bis zu ihrem Wohnhaus im Stadtteil Aigen: Zuerst sprach er sie noch freundlich an, dann schlug er ihr auf den Kopf, schubste sie und riss ihr die Handtasche weg. Beim Prozess am Mittwoch musste er sich neben der Raub-Anklage insgesamt sieben weiteren Vorwürfen stellen.
Seit 2021 ist der syrische Angeklagte im Land, hat auch ganz offiziell den Asyl-Status. Doch schon ab 2023 begann er, kriminell zu sein. Vier Vorstrafen sammelte er bis zum Prozess am Mittwoch im Landesgericht Salzburg. Dreimal war er schon im Gefängnis, aktuell sitzt er auch in Untersuchungshaft wegen des Raubüberfalles auf eine 85-Jährige am 21. Februar. Neben diesem Hauptvorwurf listete die Staatsanwältin eine ganze Reihe von weiteren Delikten auf: Das mehrfache Hantieren mit Drogen, der Besitz von drei gefälschten 50-Euro-Scheinen, ein Messer-Angriff im Zuge eines Streites beim Hauptbahnhof und das mehrmalige Stehlen von Lebensmitteln aus Supermärkten. „Er hatte kein Geld und dachte, er kann sich bedienen. Meistens verspeiste er die Waren gleich im Geschäft“, erklärte dazu der Verteidiger.
„. . . hätte sie nicht überlebt“
Zum Raub-Vorwurf legte der 23-Jährige ein Geständnis ab. Der vorsitzende Richter stellte dazu keine weiteren Fragen. Aber: Als es um den Opfer-Zuspruch von 3200 Euro durch Opfer-Anwalt Stefan Rieder für die seelischen Schmerzen des Raubopfers ging, meinte er lapidar auf Syrisch: „Ich habe sie doch nicht verletzt, sie hat ja nicht geblutet. Wenn ich sie geschlagen hätte, dann hätte sie das nicht überlebt.“ Nur die Beute in Höhe von 200 Euro war er gewillt, zurückzuzahlen.
Vor Angriff Gespräch begonnen
An jenem 21. Februar lungerte der Syrer beim Salzburger Hauptbahnhof herum: „Ganz gezielt hat er die 85-Jährige als Raubopfer ausgesucht“, betonte die Staatsanwältin. Er verfolgte sie, als sie in einen Obus stieg. Sogar beim Umstieg in die Linie 7 ging er der 85-Jährige nach – bis kurz vor ihrem Wohnhaus im Stadtteil Aigen. „Es war kein Widerstand von ihr zu erwarten, das wusste er“, bemerkte noch Opfer-Anwalt Rieder und ergänzte: „Er fing mit dem Opfer sogar noch eine freundliche Unterhaltung an.“ Danach griff der Syrer die Pensionistin an: Er schlug ihr auf den Kopf, schubste sie und nahm die Handtasche an sich. Erwischt wurde er vor allem durch die Opfer-Angaben in Kombination mit Videoaufzeichnungen aus den Öffis. Die Verhaftung erfolgte nach nur wenigen Tagen.
Laut Verteidiger habe der Angeklagte eine verminderte Intelligenz und psychische Probleme – seine Familie würde sogar zu einer Rückkehr nach Syrien raten. „Ich bereue es“, meinte der Syrer selbst noch zum Abschluss der Strafverhandlung und entschuldigte sich. 28 Monate unbedingte Haft lautete das nicht rechtskräftige Urteil.
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