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Jeder sechste Reisepass läuft 2017 ab

Reisen & Urlaub
11.07.2017 07:00

Auf Hochtouren laufen derzeit die Hightech-Maschinen in der Österreichischen Staatsdruckerei. Kein Wunder, verlieren doch mehr als eine Million Pässe im Jahr 2017 ihre Gültigkeit - das sind deutlich mehr als in einem durchschnittlichen Jahr. Es lohnt sich also, rechtzeitig vor Ferienbeginn alle Reisedokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

Auch, wenn Sie in manche Länder sogar mit einem bereits seit fünf Jahren abgelaufenen Pass einreisen dürfen - wenn Ihr Pass nicht den im Gastland gültigen Einreisebestimmungen entspricht, kann dies zu Problemen führen. Etwa, wenn Sie kürzlich geheiratet haben, die Namensänderung aber noch nicht im Dokument vermerkt haben. Grund: Der Reisepass muss - sobald er für einen Grenzübertritt verwendet wird - immer auf den aktuellen Namen lauten.

7000 Pässe laufen täglich vom Band
Obwohl seit Anfang des Jahres bereits 650.000 neue Pässe ausgestellt wurden, sollte ein neues Reisedokument rechtzeitig zu Ferienbeginn beantragt werden - spätestens also jetzt! Derzeit laufen etwa 7000 Stück täglich vom Band, die Lieferzeit beträgt circa eine Woche, sofern man nicht die Ausstellung eines Expresspasses beantragt.

Wie beantrage ich einen neuen Pass?
Den Reisepass können Sie bei jeder Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, etc.), unabhängig von Ihrem Wohnsitz, persönlich anfordern. Zur Neuausstellung benötigen Sie Ihren alten Reisepass, ein Passbild, welches nicht älter als sechs Monate ist und eventuell zusätzliche Unterlagen wie z.B. Heiratsurkunde oder Nachweis eines akademischen Grades. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 75,90 Euro, ein Expresspass kommt auf 100 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie HIER.

Was ist mit meinen Kindern?
Kinder benötigen bereits seit 2012 einen eigenen Reisepass. Die erste Ausstellung (innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes) ist kostenlos. Allerdings ist dieser Pass nur bis zum zweiten Lebensjahr gültig, dann muss ein neuer Pass, der fünf Jahre Gültigkeit besitzt, ausgestellt werden. Ab dem 12. Lebensjahr gilt der Pass zehn Jahre, ab diesem Alter werden auch erstmals die elektronischen Fingerabdrücke des Kindes abgenommen. Verlängert werden kann ein Pass grundsätzlich nicht, die Gültigkeit beträgt zehn Jahre.

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