Die allermeisten Spielgeräte, die es in den Baumärkten zu kaufen gibt, sind für Kinder gedacht und gemacht: Spieltürme, Rutschen, Schaukeln, Sandkästen usw. Welche Sicherheitstipps Sie für private Spielplatzgeräte im eigenen Garten beachten sollten, erfahren Sie hier.
Im Handel erhältliche Spielgeräte können Eltern meist bedenkenlos kaufen, da sie den gängigen Sicherheitsnormen für den Handel entsprechen. Doch für private Spielplatzgeräte gilt die Norm DIN EN 71. Das ist die abgeschwächte Version der strengeren Normen für öffentliche Spielplätze bzw. Einrichtungen wie Kindergärten (DIN EN 1176 und EN 1177). Bei der geschwächten EN 71 erhält man meist weniger robustes Material, die Haltbarkeit der Anlagen ist dadurch nicht so hoch. Dafür ist auch der Preis entsprechend niedriger.
Haftung für die Sicherheit tragen die "Anlagenbetreiber"
Wer ein Spielgerät im Hof oder Garten einer Wohnanlage aufstellen möchte, braucht die Zustimmung aller Miteigentümer. Die Haftung für die Sicherheit am Spielgerät tragen die "Anlagenbetreiber" (das ist, je nach Vereinbarung, entweder die Eigentümergemeinschaft oder eine Gruppe von Miteigentümern). Die Anlagenbetreiber haben verschiedene Pflichten zu erfüllen, etwa die regelmäßige Überprüfung der Spielgeräte auf ihre Funktionstüchtigkeit. Ist der Gemeinschaftsgarten von außen zugänglich, muss die Spielebene aus Haftungsgründen eingezäunt werden.
Auf dem privaten Spielplatz im eigenen Garten gelten nicht ganz so strenge Regeln, aber auch hier ist die elterliche Aufsichtspflicht jederzeit geboten.
Beachten Sie folgende Sicherheitstipps
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