Betrug im Internet

Vermeintliche Gratisangebote: AK warnt!

Web
02.11.2006 12:15
Die Arbeiterkammer warnt vor vermeintlichen Gratisangeboten im Internet, denn immer öfter erweisen sich vorgeblich kostenfrei zu benützende Websites als wahre Kostenfallen. Wer bereits Bekanntschaft mit den unlauteren Methoden einiger Webseiten-Betreiber gemacht hat, sollte nicht verzweifeln. Die AK rät: „Lassen Sie sich nicht einschüchtern, Sie können vom Vertrag zurücktreten."

Die AK Konsumentenschützer warnen: „Die hohen Kosten und Rücktrittsrechte sind nicht am ersten Blick ersichtlich."

Wer sich für die Seite angemeldet hat, bekommt auch schon die Zahlungsaufforderung per E-Mail. Und wer falsche Daten eingibt, dem werden bei Nichtbezahlen gleich Strafanzeige und Gefängnis angedroht.

Die AK prüft derzeit eine Verbandklage und Strafanzeige gegen die Betreiber, die in der Schweiz, Deutschland und Großbritannien sitzen. www.iqfight.de, um einen Intelligenztest zu machen, oder www.lehrstellen-heute.com, um sich Jobinfos für freie Lehrstellenangebote zu holen: Der Aufbau der Websites erfolgt immer nach dem gleichen Muster. Die interessanten Themen sprechen vor allem Jugendliche an und sind von Fallen gespickt. Die Angebote werden meist auch noch mit Gewinnen und „Gratis" schmackhaft gemacht.

Teure Überraschung
Die Teilnahme ist leicht erledigt: Es sind bloß ein paar Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum nötig. Wer die persönlichen Daten eingibt und absendet, kann entweder die Informationen gleich beziehen oder bekommt per E-Mail ein Passwort und kann danach auf der Seite einsteigen. „Wer unbeschwert Angebote wie Intelligenztests oder Lehrstellenangebote nutzt, auf den wartet eine teure Überraschung", warnt die AK. Denn die Preise und Rücktrittsrechte sind gut versteckt im schwer überschaubaren Text.

„So können die vermeintlichen Gratisangebote bis zu 168 Euro kosten", sagen die AK Konsumentenschützer. Die Zahlungsaufforderung kommt per E-Mail, und darin werden die User gleich verunsichert: Wer sich bei der Eingabe der Daten älter macht oder einen Fantasienamen benutzt, dem werden eine Strafanzeige und Gefängnis mit bis zu fünf Jahren angedroht – wohlweislich, dass meist Jugendliche das Angebot nützen.

Tipp der Arbeiterkammer
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Teilen Sie dem Unternehmen den Rücktritt vom Vertrag mit. Bei ausreichender Belehrung über das Rücktrittsrecht – also schriftlich – beträgt die Rücktrittsfrist sieben Werktage ab Bestellung. Samstag und Sonntag zählen nicht. Wurde nur auf der Webseite oder in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das Rücktrittsrecht verwiesen, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.

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