Wertkarten in D:

Aus für anonymes Telefonieren wegen IS-Bedrohung

Web
02.06.2016 11:30

Die deutsche Bundesregierung hat angesichts der Gefahr terroristischer Anschläge durch Islamisten ein neues Anti-Terror-Paket erlassen. Einer der enthaltenen Punkte: SIM-Karten dürfen künftig nur noch nach Vorlage eines Ausweises verkauft werden, anonyme Telefonie mit Prepaid-Karten ist damit Vergangenheit. Selbst für in den letzten Jahren gekaufte SIM-Karten müssen die Besitzer nun nachträglich Ausweise vorlegen.

Im Zuge des Anti-Terror-Pakets hat Deutschland laut "WinFuture" das Telekommunikationsgesetz verschärft. Künftig ist es demnach Pflicht, sich beim Kauf einer SIM-Karte auszuweisen. Konnte man bisher in Deutschland - wie auch bei uns - zum nächsten Diskonter oder Supermarkt gehen, eine Prepaid-SIM-Karte kaufen und diese anonym betreiben, ist damit nun Schluss.

Grundsätzlich waren Mobilfunker in Deutschland schon bisher verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Bei normalen Verträgen klappt das im Zuge der Zahlung auch problemlos, Prepaid-SIMs konnten aber anonym gekauft und erst später aktiviert werden. Bei der Aktivierung wurde die Identität abgefragt, aber nicht kontrolliert. Man konnte also einfach einen falschen Namen eingeben.

Mobilfunker müssen Ausweise nachträglich kontrollieren
In Zukunft muss die Identität des Kunden bereits beim Kauf der SIM-Karte überprüft werden. Wer im Geschäft keinen Ausweis vorlegt, bekommt keine. Zusätzlich sollen die Mobilfunker dazu verpflichtet werden, auch nachträglich die Identität ihrer Kunden festzustellen. Wer einen Wertkarten-Tarif hat und sein Handy anonym nutzt, wird also wohl in nächster Zeit bei seinem Mobilfunker vorstellig werden müssen.

In Österreich gibt es bislang keine Pläne für schärfere Regeln bei anonymen SIM-Karten. Die islamistischen Terrorakte der letzten Jahre haben aber auch hierzulande für eine Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes gesorgt. Ermittler dürfen seit einigen Wochen bezahlte Spitzel in verdächtige Gruppierungen einschleusen, ab 2017 soll die Polizei Verdächtige mit Spionagesoftware überwachen dürfen.

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