OGH-Urteil

BAWAG P.S.K.: Onlinebanking-Klauseln gesetzwidrig

Web
16.07.2015 11:01
Der Oberste Gerichtshof hat zahlreiche Klauseln beim eBanking der BAWAG P.S.K. für unzulässig erklärt, teilte der Verein für Konsumenteninformation am Donnerstag mit. Gegenstand des Verbandsverfahrens seien vor allem zu weit gehende Sorgfaltspflichten der Kunden gewesen, mit denen das Unternehmen versucht habe, das Risiko bei Missbrauch auf die Konsumenten abzuwälzen.

Beanstandet worden sei unter anderem eine Regelung, dass Kunden spätestens nach zwei Monaten selbstständig ihren PIN ändern müssten. Außerdem hätten eBanking-Nutzer laut AGB ihre "persönlichen Identifikationsmerkmale" und TANs nicht auf Webseiten Dritter eingeben dürfen - selbst dann, wenn es sich um autorisierte und von Banken beworbene Onlinezahlungsinstrumente handelt. Mitteilungen, die die BAWAG P.S.K. über eBanking zustellte, sollten darüber hinaus mindestens einmal pro Monat abgerufen werden.

Einer anderen Klausel zufolge mussten bei der eBanking-Nutzung per App sowohl die App als auch das Betriebssystem des mobilen Endgerätes immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Wichen bei einem online erteilten Auftrag die Daten in der SMS vom erstellten Auftrag ab, waren die Kunden verpflichtet, unverzüglich ihre Bank anzurufen. Dies sei ebenso wie ein gänzlicher Haftungsausschluss für Schäden, die durch Netzwerkanbieter entstehen (auch wenn diese als Erfüllungsgehilfen der Bank handeln), als unzulässig beurteilt worden.

Grundfrage wurde nicht beantwortet
Die Grundfrage, ob es ausreichend sei, wenn der Kunde Mitteilungen der Bank über eBanking erhält, habe der OGH dagegen nicht beantwortet, sondern dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vorgelegt.

Für VKI-Juristin Beate Gelbmann ist das OGH-Urteil "ein Schritt in die richtige Richtung". Es bestätige, dass "Banken ihren Kunden nicht alle möglichen und in der Praxis kaum einzuhaltenden Sorgfaltspflichten auferlegen dürfen, um sich so der eigenen Verantwortung zu entziehen".

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