Fast zwei Jahre lang wurde prozessiert, jetzt hat der Oberste Gerichtshof über das Frosch-Gequake in Pasching (OÖ) ein letztes Machtwort gesprochen. Aber damit offenbar keinen Präzedenzfall für alle anderen Teichbesitzer oder genervten Nachbarn geschaffen. Denn das Urteil bezieht sich nur auf den konkreten Fall.
Fast zwei Jahre lang wurde in Pasching wegen quakender Frösche im Schwimmteich einer Familie gestritten. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein letztes Machtwort gesprochen: Die Frösche dürfen bleiben, der auf Ruhe klagende Nachbar muss die Lärmbelästigung aushalten.
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