Ein Erwachsenenvertreter, der für 400 Menschen zuständig ist: Kann das funktionieren? Der Fall einer Niederösterreicherin wirft grundsätzliche Fragen zum Erwachsenenschutz auf – und zeigt, wie schwer es für Betroffene ist, sich gegen ein System zu wehren, das sie eigentlich schützen soll.
Bis 2018 war Martina Mayr die alleinige Erwachsenenvertreterin ihrer Tochter Marlene (28), Autistin und mehrfach behindert. Damals lag die Mutter im Clinch mit dem Land NÖ hinsichtlich der finanziellen Mittel für die Versorgung. Auf Anraten der Behindertenanwaltschaft beantragte sie eine geteilte Erwachsenenvertretung, die ein neues Gesetz möglich machte.
Gericht übertrug Vertretung an Anwalt
Die Niederösterreicherin erklärt: „Ich sollte das Medizinische regeln, der bestellte Erwachsenenvertreter das Finanzielle.“ Doch dieser erledigte seine Aufgabe nicht ordentlich und legte die Vertretung zurück. Frau Mayr war wieder alleine zuständig. Beim vorgegebenen Antrittsbesuch vor dem Pflegschaftsgericht machte sie auf die von ihrem Vorgänger verursachte Verschuldung ihrer Tochter aufmerksam. Die Folge: Das Gericht entzog Frau Mayr die Vertretung und übertrug diese in allen Belangen einem Wiener Rechtsanwalt.
„Laut Gesetz muss ein Erwachsenenvertreter einmal pro Monat persönlichen Kontakt zu jedem Klienten haben. Das ist bei mehreren hundert Personen zeitlich gar nicht möglich“, kritisiert Mayr. Ein Problem, auf das auch Experte Martin Marlovits vom Verein VertretungsNetz hinweist. Dort haben Vertreter je maximal 35 Klienten. „Der persönliche Kontakt ist ein zentraler Aspekt des Gesetzes. Für Betroffene ist es noch schlimmer, wenn jemand, den sie nicht einmal kennen, über ihr Leben bestimmt und das Geld einteilt.“
Problematisch: Entschädigung richtet sich nach Vermögen
Auch die Regelung, wonach sich die Höhe der Entschädigung für einen Erwachsenenvertreter nach dem Vermögen der vertretenen Person richtet, sieht der Experte kritisch. Das könne einen Anreiz schaffen, möglichst viel Vermögen anzusparen. „Laut Gesetz sollen den Menschen die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die sie brauchen. Natürlich nachdem laufende Kosten wie Miete etc. bezahlt wurden.“
Experte befürchtet Rückschritt bei Selbstbestimmung
2018 habe das neue Erwachsenenschutzgesetz Anlass zur Hoffnung gegeben, dass Menschenrechte und Selbstbestimmung im Mittelpunkt stehen würden. 2026 sei man in der Realität angekommen. Die Zahl der gerichtlichen Erwachsenenvertretungen steige stetig an, gleichzeitig gebe es zu wenig geeignete Vertreter. Manche Pflegschaftsgerichte verlassen sich daher gerne auf Anwaltskanzleien, die massenweise Vertretungen übernehmen.
Es ist eine fundamentale Verpflichtung des Staates, sich um jene zu kümmern, die das selbst nicht können, und dafür die Ressourcen zur Verfügung zu stellen!

Martin Marlovits vom Verein VertretungsNetz
Bild: VertretungsNetz/Johannes Zinner
Darunter leide die Qualität. „Es ist eine fundamentale Verpflichtung des Staates, sich um jene zu kümmern, die das selbst nicht können. Die Ressourcen dafür zur Verfügung zu stellen, sollte keine Frage des Ob, sondern des Wie sein“, betont Marlovits weiter. Derzeit sehe es so aus, als wolle man die persönliche Kontaktverpflichtung abschaffen. Das laufe dem Gesetz völlig zuwider.
Mutter bezahlt Pflege und Essen aus ihrer Tasche
Zurück zu den konkreten Vorwürfen von Martina Mayr: „Ich bezahle die 24-Stunden-Pflege für meine Tochter, ihr Essen und vieles mehr aus meiner Tasche.“ In der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, die der Rechtsanwalt jährlich dem Gericht vorlege, sei dafür kein Cent angeführt. „Das Pflegschaftsgericht prüft die Abrechnungen nur formal, nicht auf Plausibilität. Meine Tochter erhält Pflegestufe 6. Ihr Pflegegeld müsste für die Pflege ausgegeben werden.“
Im Vorjahr hat der Erwachsenenvertreter Marlene in einem Heim untergebracht. Frau Mayr erfuhr davon durch eine Nachricht. Marlene wollte aber nicht bleiben und kehrte in ihre eigene Wohnung und gewohnte Umgebung zurück.
Wer schützt alte, kranke und behinderte Menschen in diesem System?
Das Justizministerium habe Marlene geraten, den Erwachsenenvertreter zu klagen. Nach dessen Amtsantritt wurde ein Gutachten beauftragt. Dieses stellte fest, Marlene sei kognitiv nicht in der Lage, über ihren Klagswillen zu entscheiden. Frau Mayr hält zwar fünf Gegengutachten teils renommierter Experten in Händen, doch nützt das nichts: „Da ich keine Parteienstellung in dem Verfahren habe, kann ich die Gutachten nicht einbringen.“ Und hier versage das System. „Wie soll sich jemand gegen seinen Erwachsenenvertreter wehren können, wenn ihm die Intelligenz abgesprochen wird?“, fragt Mayr. „Wer schützt alte, kranke und behinderte Menschen in diesem System?“
Ministerium prüft Gesetz auf Schutzlücke
Auf Anfrage der Ombudsfrau weist Justizministerin Anna Sporrer darauf hin, dass derzeit eine Revision des 2. Erwachsenenschutzgesetzes stattfinde. Dabei werde auch geprüft, ob eine Schutzlücke besteht. Die Arbeitsgruppe befasse sich zudem mit den Rahmenbedingungen jener Erwachsenenvertreter, die eine sehr große Zahl an Vertretungen übernehmen. Fakt sei, dass der Bedarf in den letzten Jahren drastisch gestiegen sei.
„Alle Vorwürfe unbegründet“
Auch den Erwachsenenvertreter selbst haben wir um eine Stellungnahme gebeten. Er beruft sich auf seine Verschwiegenheitspflicht. Sämtliche Vorwürfe gegen ihn seien untersucht und als unbegründet abgewiesen worden. Er müsse nach dem Gesetz handeln, was sich nicht unbedingt mit dem Willen von Frau Mayr decke.
Er erklärt jedoch, Marlene gehe es unter Berücksichtigung ihrer schicksalhaften Erkrankungen und Behinderungen weitestgehend gut – unter anderem dank der Betreuung durch ihre Mutter. Wie viele Erwachsenenvertretungen seine Kanzlei wirklich innehält und wie regelmäßig der persönliche Kontakt zu Marlene ist, wollte er uns nicht verraten.
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