Dreiste Tricks

Gerichtsurteile stoppen Chalet-Betreiber nicht

Salzburg Newsletter
05.10.2026 10:30

Ungeniert wurde in den vergangenen Jahren von zwielichtigen Immo-Entwicklern am Gesetz vorbei mit Zweitwohnsitzen Schindluder getrieben. Gerade in Tourismusorten sorgten Apartments und Chalets mit schwer zu durchblickenden Finanzierungs- und Einmiet-Modellen für Ärger. Sogar die Behörden konnten den bösen Zauber nicht stoppen.

Eine Ferienwohnung kaufen, ein paar Wochen dort verbringen und die restliche Zeit des Jahres, wenn man sie nicht nutzt, damit Geld verdienen? Klingt verlockend, ist aber streng genommen nicht erlaubt. Schon seit dem Jahr 2018 ist die Nutzung von Chalets und Ferienwohnungen – mit touristischer Widmung – in Salzburg als derartige Wohnung verboten. Gerichte beschäftigten sich immer wieder damit. Erst vergangenes Jahr hielt der Verwaltungsgerichtshof fest: Wer eine Wohnung besitze, könne nicht gleichzeitig dort Gast sein. Die Eigennutzung sei also nicht zulässig.

Immobilien-Haie, die damit jahrelang – auch nach 2018 – teils unkundige oder leichtgläubige Investoren etwa aus den Niederlanden oder Tschechien zum Apartmentkauf im Pinzgau oder Pongau verführt haben, aber scheint auch dies nicht zu stören. Die Immo-Entwickler, oft auch Betreiber der Apartment-Anlagen, suchen und finden vermeintliche Schlupflöcher.

So wird Eigentümern etwa vorgeschlagen, sich in andere Wohnungen in der gleichen Anlage einzumieten. Also quasi zum Nachbarn auszuweichen. Ein Anbieter aus Saalbach bietet dafür sogar einen reduzierten Tarif an ...

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