Die Eigennutzung von Appartements und Chalets, die sich vorwiegend Ausländer als Zweitwohnsitz und zur Vermietung in Österreich angeschafft haben, wurde per Gericht untersagt. Betreiber von den Unterkünften, die im Pinzgau und Pongau lange Zeit beliebt waren, werden jedoch immer dreister.
Über viele Jahre herrschte bei Tourismus-Investoren und Projektentwicklern Goldgräberstimmung. Vor allem innergebirg schossen Chalets und Ferien-Wohnanlagen mit Buy-to-let-Finanzierung aus dem Boden. Investoren aus aller Herren Länder kauften einzelne Wohnungen oder Chalets und finanzierten damit die Projekte der Immo-Entwickler. Den Großteil des Jahres wurden die Unterkünfte an Touristen vermietet, die Financiers konnten ihre Immobilien aber auch selbst nutzen. Verkappte, gewinnbringende Zweitwohnsitze sollten so entstehen. Bis das Land dieser Vorgehensweise 2018 mit einer Änderung des Raumordnungsgesetzes einen Riegel vorschob.
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