Brief entlarvte ihn

Ex-Häftling fotografierte nacktes Nachbarskind (2)

Gericht
15.09.2026 16:21

Ein 79-jähriger Pensionist lud die Nachbarsmädchen immer wieder zu sich in den Garten ein. Dass er ein verurteilter Sexualstraftäter ist, konnten die Eltern nicht ahnen. Bis ein anonymer Brief eintrudelte. Im Landesgericht Korneuburg (NÖ) scheint der gelernte Architekt genau gewusst zu haben, was er da tat ...

„Er hat sich angeboten, die ganze Zeit. Auch, dass er in der Nacht auf die Kinder aufpassen kann“, sagt eine 36-jährige Mutter im Landesgericht Korneuburg (NÖ). Und obwohl der Nachbar etwas aufdringlich war: „Alle haben sehr lieb über ihn gesprochen.“ Also ließ sie ihre zwei Töchter immer wieder einige Zeit bei dem 79-Jährigen spielen, manchmal brachte er die beiden auch in den Kindergarten. 

Umschlag mit Zeitungsartikel
Bis ein anonymer Brief bei der Familie eintrudelte. „Wenn man so was erfährt, dann denkt man nach“, erinnert sich die Niederösterreicherin im Zeugenstand. In dem Umschlag fand sie im Frühjahr 2025 Zeitungsartikel und mehr über den Pensionisten – der bereits eine langjährige Haftstrafe wegen diversen Sexualdelikten absaß. Und zwar an Kindern ...

Handyauswertung brachte Schreckliches ans Licht
Damit rückte für die Mutter jeder Kontakt zwischen ihren kleinen Töchtern und dem 79-jährigen Nachbarn in ein anderes Licht. Bei der Polizei erstattete sie letztlich Anzeige: Der gelernte Architekt hätte ihrem zweijährigen Kind sexuell motiviert auf die Windel gegriffen und auch bei dem älteren wäre es zu geschlechtlichen Handlungen gekommen. Eine Handyauswertung zeigte dann Schreckliches: Der Pensionist hatte den nackten Intimbereich des jüngeren Mädchens fotografiert.

Zitat Icon

Die Fotos damals waren wirklich reißerisch. Das hab’ ich diesmal ja absichtlich nicht gemacht.

Verstörende Aussage des angeklagten Pensionisten

Der vorsitzende Richter konfrontiert den Angeklagten: „Sie sind verurteilt worden wegen des gesamten Sexualstrafrechts. Das muss man schon sagen.“ Der 79-Jährige beteuert nämlich vehement, nicht gewusst zu haben, dass diese Fotos strafbar sind. „Deswegen sind sie ja auch schon verurteilt worden. Sie sind genau derjenige, der nicht sagen kann, dass er's nicht wusste“, entgegnet Herr Rat. „Die Fotos damals waren wirklich reißerisch. Das hab’ ich diesmal ja absichtlich nicht gemacht“, so seine verstörende Antwort.

„Ich hab‘ Kinder sehr gern“
Vor ungefähr 15 Jahren wurde der damalige Schwimmlehrer wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung, Kinderpornografie und mehr zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Wirklich Hand an die zwei kleinen Mädchen gelegt zu haben, streitet der Pensionist aber ab. „Ich war wie ein Opa für die Kinder. Sie haben mich sehr gemocht.“ – „Haben Sie eine pädophile Neigung?“, fragt der Richter direkt. „Nein, eigentlich nicht. Ich hab‘ Kinder sehr gern.“

Straftat
Herstellung und Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen
Strafrahmen
sechs Monate bis fünf Jahre Haft
Urteil
6 Monate bedingte Haft
nicht rechtskräftig

Das Bild von dem Nachbarsmädchen war aber nicht das Einzige, das gefunden wurde. Einem anderen versuchte er unter den Rock zu fotografieren. „Ja, aber nicht nackt. Das ist nicht strafbar“, scheint der 79-Jährige genau gewusst zu haben, was er da machte. Und eine Nahaufnahme von einem Baby – „um zu sehen, ob das ein Junge oder Mädchen ist“, meint der Niederösterreicher.

Der Schöffensenat kaufte das dem verurteilten Sexualstraftäter nicht ab. Der Pensionist wird zu sechs Monaten bedingter Haft – die Mindeststrafe – und einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro wegen Herstellung und Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen verurteilt. Vom sexuellen Missbrauch Unmündiger wird der Niederösterreicher freigesprochen. Die Begründung: „Subjektiv können wir Ihnen das nicht nachweisen.“ Die Familie mit den zwei Töchtern ist jedenfalls nur einige Wochen nach dem Erhalt des Briefes umgezogen.

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