Sechsfache Menge

Massive Überdosis: Heimbewohner (86) getötet

Steiermark
15.09.2026 10:48

Ein Heimbewohner (86) musste in der Steiermark einen qualvollen Tod sterben, weil er sechsmal mehr Tabletten bekam, als ihm eigentlich verschrieben worden waren. Eine Pflegerin und sein Hausarzt wurden deswegen in Graz wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie hatten nicht die nötige Kontrolle walten lassen.

 „Mein Vater ging elendig zu Grunde“, sagte der Sohn des Verstorbenen beim ersten Prozess vor gut einem Jahr am Grazer Straflandesgericht. Die angeklagte Pflegerin und der zuständige Hausarzt hatten sich nicht schuldig bekannt. „Eine Verkettung unglücklicher Umstände“, meinte damals der Verteidiger.

Sechs Tabletten po Tag statt einer
Zur Erklärung: Die vom Hausarzt verordnete Dosierung lautete für den schwer kranken 86-Jährigen „1 tgl WD: 6 Stück“, die Krankenpflegerin interpretierte das fälschlicherweise als „1x täglich wiederholende Dosis 6 Stück“ und legte es auch so in der Dokumentation ab. So bekam der 86-Jährige sechs Tabletten pro Tag (!) anstatt korrekterweise eine Tablette täglich über sechs Tage pro Woche verteilt. 

Der 86-Jährige starb an einer Hirnblutung ausgelöst durch die Überdosierung. Weil der Hausarzt die Gabe nicht kontrollierte und die Pflegerin trotz der hohen Dosierung keine Rücksprache mit dem Hausarzt hielt, wurden beide zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 28.000 bzw. 9000 Euro Geldstrafe verurteilt. 

„Fehler passieren“
Dagegen beriefen die Angeklagten. Am Dienstag wurde am Oberlandesgericht in Graz verhandelt. „Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, eben auch Übertragungsfehler. Sie sind keine Computer“, erklärte der Verteidiger des Mediziners. Sein Kollege bat um ein milderes Urteil für die Krankenpflegerin, die mehrere Jahrzehnte ohne Tadel gewesen sei. 

Das sah der Senat anders und gab den Berufungen nicht Folge. „Schon einem medizinischen Laien hätte die Dosierung mit sechs Tabletten täglich komisch vorkommen müssen.“ Es wurde weder nachgefragt noch Rücksprache gehalten. Diese Handlungen seien kausal für den Tod des Pflegeheimbewohners gewesen, der an einer Gehirnblutung starb. Somit bleibt es beim Ersturteil. Das ist nun rechtskräftig und kann nicht mehr bekämpft werden.

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