„Sie hat mich weggedrückt. Aber sie war nicht stark genug“, so die monotone Aussage eines 21-Jährigen. Im Dezember vergewaltigte er eine junge Frau beim Fortgehen in der Wiener Innenstadt. Erschreckend: Nur fünf Wochen vorher wurde er wegen eines Sexualdelikts an einer 18-Jährigen verurteilt. Das Urteil fällt trotzdem mild aus.
Das Urteil gegen den 21-Jährigen wegen Verletzung sexueller Selbstbestimmung wurde erst letzten November rechtskräftig – kurz nach seinem Prozess am Landesgericht Korneuburg. In Gänserndorf drängte er eine 18-jährige Instagram-Bekanntschaft zu geschlechtlichen Handlungen mit ihm. Sechs Monate bedingte Haft fasste er dafür aus.
Vergewaltigung kurz nach Prozess
Das dürfte den Wiener nicht sonderlich beeindruckt haben: Denn nur ein paar Wochen später, am 21. Dezember, vergewaltigte er eine junge Frau vor einem Nachtclub in der Wiener Innenstadt. Im Landesgericht wird er dieses Mal mit Handschellen vorgeführt – ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Auf der Anklagebank sitzt er dennoch recht unbeeindruckt und sagt in grammatikalisch fragwürdigem Deutsch: „Ich war in Club, in Disco drinnen. Ich hab leider viel Alkohol getrunken.“
„Sie war nicht stark genug“
Und da traf er ganz zufällig jene 19-Jährige, die er schon knapp ein Monat zuvor auf Instagram angeschrieben und versucht hatte, sich selbst bei ihr einzuladen. Die junge Frau lehnte ab. Zu später Stunde im Innenstadt-Club unterhielt man sich dann aber doch ein bisschen. „Dann sind wir rausgegangen, bisschen durchlüften“, meint der 21-Jährige. Es dauerte nicht lange, bis er sie in ein offenes Stiegenhaus drängte.
Monoton sagt der junge Wiener: „Sie hat nur gesagt, dass sie das nicht will. Sie hat mich weggedrückt. Aber sie war nicht stark genug.“ Im Stiegenhaus verging er sich an der 19-Jährigen. „Warum machen Sie das? Sie sind gerade erst verurteilt worden?“, fragt Richterin Eva Brandstetter. „Ich weiß. Das war wirklich ein Riesenfehler“, fällt die Antwort recht ernüchternd aus.
Wenn man Ihnen so zuhört, hat die Selbstbestimmung von Frauen bei Ihnen einen Stellenwert unter dem Gefrierpunkt.
Richter Stefan Apostol
Der beisitzende Richter Stefan Apostol legt schließlich einen schärferen Ton an den Tag: „Wenn man Ihnen so zuhört, hat die Selbstbestimmung von Frauen bei Ihnen einen Stellenwert unter dem Gefrierpunkt. Sie machen mit Frauen, was sie wollen.“ Und wieder: „Nein, das war ein Riesenfehler.“ – „Ich glaube, es tut Ihnen nur leid, dass Sie erwischt wurden.“ Denn das Opfer fuhr sofort ins Krankenhaus, die DNA-Spuren führten direkt zum Angeklagten.
Der Vergewaltigungsprozess geht in einer Rekordzeit von nicht einmal einer Stunde über die Bühne. „So ein umfassendes Geständnis haben wir wirklich selten“, richtet sich Verteidiger Philipp Winkler an die Schöffen. Betont auch, dass dem Opfer die belastende Aussage vor Gericht erspart geblieben ist. Das rechnet anscheinend auch der Senat dem 21-Jährigen hoch an: Er kommt mit vier Jahren Gefängnis davon – eine Strafe im unteren Drittel. Auch die bedingte Haft der Vorstrafe wird nicht widerrufen. Das Urteil nimmt der junge Wiener an.
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