Microsoft muss sich mit seinem Internetbrowser Edge in der Europäischen Union nicht an die schärferen Regeln des Gesetzes für digitale Märkte halten. Das EU-Gericht bestätigte am Mittwoch in Luxemburg die entsprechende Einschätzung der Kommission. Eine Klage des Konkurrenten Opera hatte damit keinen Erfolg.
Nach dem Gesetz für digitale Märkte werden Unternehmen mit besonders großer Marktmacht als Torwächter eingestuft. Für sie gelten verschärfte Wettbewerbsregeln, um die Konkurrenz nicht zu behindern. Kunden müssen beispielsweise vorinstallierte Dienste löschen können. 2024 hatte die Kommission entschieden, dass Microsoft in Bezug auf Edge nicht als sogenannter Torwächter des Internets gilt.
Zu unbedeutend
Edge sei kein wichtiges Zugangstor für Firmen, um Endnutzer zu erreichen, erklärte die Kommission damals. Das bestätigte das Gericht nun. Die Kommission habe sich bei ihrer Einschätzung unter anderem auf die geringe Nutzerzahl von Edge stützen und diese mit den Nutzerzahlen anderer Browser vergleichen dürfen. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof als nächsthöherer Instanz vorgegangen werden.
Laut Zahlen von StatCounter kommt der Microsoft-Browser derzeit nur auf einen weltweiten Marktanteil von rund 5,4 Prozent und liegt damit bereits deutlich abgeschlagen hinter der Nummer zwei, Apples Safari-Browser (15,9 Prozent). Die Nummer eins, Googles Chrome, liegt mit einem Marktanteil von mehr als 69 Prozent uneinholbar vorn.
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