Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag von Microsoft, für seine Verteidigung Einsicht in Korrespondenz mit Technik-Experten nehmen zu dürfen. In einer ersten Reaktion bezeichnete Microsoft diese Entscheidung als nicht gesetzeskonform.
Microsoft müsse sich wie bisher festgelegt bis zum 15. Februar zu den Vorwürfen äußern, sagte EU-Kommissionssprecher Jonathan Todd. Microsoft hatte vor knapp einer Woche versucht, einen weiteren Aufschub zu bekommen.
497 Millionen schon bezahlt
Die EU-Kommission hatte im November festgestellt, dass Microsoft sich weiter nicht an Kartellbestimmungen halte, die dem Konzern in einer Weg weisenden Entscheidung von 2004 auferlegt worden waren. Damals war Microsoft bereits zu einer Kartellstrafe von 497 Millionen Euro verurteilt worden, die das Unternehmen bereits gezahlt hat.
Darüber hinaus forderte die Kommission damals, dass Microsoft Wettbewerbern die Entwicklung von Software ermöglicht, mit der Geräte wie beispielsweise Drucker unter dem weit verbreiteten Microsoft- Betriebssystem Windows laufen sollten. Dafür sollte Microsoft den konkurrierenden Software-Entwicklern praktikable Anleitungen zur Verfügung stellen. Unabhängige Gutachter bezeichneten die von Microsoft gelieferten Beschreibungen aber als unbrauchbar. Daraufhin drohte die EU-Kommission mit einer täglichen Millionenstrafe. Am 15. Dezember war eine erste Frist abgelaufen.
Die auf den 15. Februar verlängerte Frist werde nun bestätigt, sagte EU-Kommissionssprecher Todd weiter. Knapp acht Wochen sollten reichen, damit Microsoft auf eine vergleichsweise kurze Erklärung reagiere.
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