In der Urlaubssaison häufen sich die Beschwerden über Mietwagenfirmen. Angebliche Fahrzeugschäden, doppelte Verrechnungen, versteckte Zuschläge und undurchsichtige Strafgebühren: Wer für den Urlaub ein Mietauto bucht, kann unnötige Kosten mit sorgfältiger Dokumentation vermeiden.
So mietete Herr S. für fünf Tage ein Auto und erhielt anschließend eine Forderung über 260 Euro. Er sollte für einen Kratzer bezahlen, den er nachweislich nicht verursacht hatte. Das Unternehmen verwies zunächst auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort sei alles geregelt, für Rechtsmittel gebe es „keinen Raum“. Erst nach dem Einschreiten der Arbeiterkammer wurde die Forderung storniert.
Besonders häufig werden Kunden erst Tage nach der Rückgabe mit hohen Forderungen für angebliche Kratzer, starke Verschmutzungen oder ausgelöste Rauchmelder konfrontiert. Teilweise betrifft das sogar Nichtraucher.
Oftmals keinerlei Belege
Auch Strafgebühren von mehr als 100 Euro für vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sorgen für Ärger. Oft fehlen Angaben zu Ort, Datum oder ein entsprechender Beleg.
Bei der Abholung werden Kunden außerdem häufig zusätzliche Versicherungen verkauft, obwohl sie bereits bei der Onlinebuchung eine entsprechende Absicherung abgeschlossen haben.
Tipps der Arbeiterkammer:
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