Erst durch einen Beratungsbesuch bei der Vorarlberger Arbeiterkammer fliegt der dreiste Betrug eines Gastronomen auf. Dank des Einsatzes der AK-Mitarbeiterin kommt die junge Mutter zu ihrem Recht und darf sich über einige tausend Euro mehr freuen – Geld, das ihr rechtmäßig zustand.
Es ist ein Fall von dreister Ausbeutung, der erst durch einen Zufall ans Licht kam. Als die Vorarlberger Kellnerin von ihrer Schwangerschaft erfuhr, teilte sie dies pflichtbewusst ihrem Arbeitgeber mit. Da sie sich im Arbeitsrecht nicht gut auskannte, fragte sie ihren Chef direkt, welche rechtlichen Schritte nun anstehen würden. Die Reaktion des Gastronomen: Er erklärte ihr kurzerhand, dass er sie wegen der Schwangerschaft nicht weiterbeschäftigen könne und sie damit gekündigt sei. Schockiert, aber im Glauben, ihr Chef sei im Recht, nahm die junge Frau die Entlassung zunächst hin.
Juristisches Nachspiel mit Folgen für Ex-Chef
Dass dieser Rauswurf ein juristisches Nachspiel haben würde, verdankt die ehemalige Kellnerin ihrem späteren Weg zur Arbeiterkammer Vorarlberg. Eigentlich wollte sich die Schwangere dort nur routinemäßig über die anstehende Karenz und das Kinderbetreuungsgeld informieren. Doch bei der Überprüfung der Unterlagen schöpfte die zuständige AK-Expertin sofort Verdacht und deckte auf, dass die Kündigung während der Schwangerschaft absolut rechtswidrig war. Weil der Arbeitgeber uneinsichtig blieb und die Sache abstreiten wollte, fackelte man bei der Arbeiterkammer nicht lange und brachte den Fall vor Gericht. Angesichts der drohenden Niederlage knickte der Gastronom schließlich ein.
Enormer finanzieller Schaden verhindert
Der Erfolg hat für die ehemalige Kellnerin massive finanzielle Auswirkungen. Da die Kündigung ungültig war, blieb ihr Arbeitsverhältnis rechtlich durchgehend aufrecht. Für die Zeit zwischen der rechtswidrigen Abmeldung und dem tatsächlichen Beginn ihres Mutterschutzes musste der Chef den Lohn in Höhe von rund 2000 Euro komplett nachzahlen.
Doch das war nur die Spitze des Eisbergs: Weil das Gesetz in Österreich ein aufrechtes Arbeitsverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist vorschreibt, um die volle Höhe des Wochengeldes zu berechnen, profitierte die Frau in den darauffolgenden Monaten massiv von dem juristischen Sieg. Ihr Wochengeld fiel um stolze 3100 Euro höher aus, als es ohne die Intervention der AK der Fall gewesen wäre. Da sich wiederum das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld direkt vom Wochengeld ableitet, sicherte sie sich hier eine zusätzliche Erhöhung von rund 3900 Euro. Insgesamt brachte der Einsatz der AK der betrogenen Kellnerin somit rund 9000 Euro ein, die ihr rechtmäßig zustanden.
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