Lange ist verhandelt worden, jetzt hat der Rat der EU-Länder die umstrittene Reform der Fluggastrechte final abgesegnet. Bei Verspätungen bleiben die bisherigen Entschädigungsansprüche bestehen, zusätzlich gibt es mehr Rechte für Passagiere.
Die EU-Abgeordneten haben sich gegenüber den Wünschen der EU-Länder bei den Ansprüchen auf Entschädigung durchgesetzt: So entstehen diese in Zukunft wie bisher ab drei Stunden Verspätung, der Rat wollte Entschädigungen erst nach vier bis sechs Stunden zugestehen. Nun müssen 250 Euro Entschädigung bei Verspätungen auf Flügen bis 1500 Kilometer Entfernung, 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometer und 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometer Reisedistanz ausgezahlt werden.
Fluglinie muss schuld an Verspätung sein
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Fluglinie schuld an der Verspätung ist. Die neue Regelung enthält eine Liste außergewöhnlicher Umstände, die Fluggesellschaften von der Pflicht einer Entschädigung befreien. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Streik. In Zukunft müssen die bei der Buchung angezeigten Preise immer ein kleines Handgepäck enthalten, um den Vergleich zu erleichtern. Weitere Handgepäckstücke dürfen aber extra kosten.
Familien dürfen nebeneinander sitzen
Familien mit minderjährigen Kindern sollen in Zukunft nicht mehr im Flieger verstreut sitzen müssen: Sie haben das Recht, gratis Sitzplätze nebeneinander zu buchen. Auch die von manchen Fluglinien verpflichtenden digitalen Boardingpässe müssen die Passagiere nicht mehr akzeptieren: Sie haben das Recht auf einen Papier-Pass, wenn sie das wünschen. Die neuen Regelungen gelten für EU-Fluglinien sowie für alle Airlines, die von EU-Flughäfen starten.
Einigung nach elf Jahren Blockade
Die EU-Kommission legte 2014 ihren Vorschlag zur Aktualisierung der Fluggastrechte vor. Unterschiedliche Positionen der EU-Mitgliedstaaten blockierten das Dossier jedoch elf Jahre lang. Im Juni 2025 erzielten die EU-Minister schließlich eine politische Einigung. Die anschließenden Verhandlungen mit dem Parlament begannen im Oktober 2025, führten jedoch zu keinem Kompromiss. Nach der Abstimmung im Parlament über seine Position bildeten Rat und Parlament einen Vermittlungsausschuss mit Vertretenden beider Institutionen, der die gemeinsame Lösung fand, die nun beide final absegneten. Die Regelung tritt in einem Jahr in Kraft.
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