„Kostet Tausende Euro“

Grüne wollen Gelder für Einfrieren von Eizellen

Innenpolitik
07.07.2026 20:39

Einen Tag nach Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) haben sich auch die Grünen zum sogenannten „Social Egg Freezing“ geäußert. Damit ist gemeint, dass Frauen ihre Eizellen ohne medizinischen Grund für eine spätere Schwangerschaft einfrieren lassen.

Auf diese Weise können sie zum Beispiel nach dem Abschluss einer Ausbildung oder in einer künftigen Partnerschaft schwanger werden. Wie berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot, Eizellen ohne medizinischen Grund einzufrieren, 2025 als verfassungswidrig beurteilt. Der Wunsch, ein Kind zu haben, sei Teil des Privatlebens, urteilte der VfGH. Einschränkungen dieses Grundrechts seien nur zulässig, wenn sie etwa dem Schutz der Gesundheit oder der Rechte anderer dienen. Beim „Social Egg Freezing“ lägen solche Gründe nicht vor.

Bis zum 31. März 2027 ist jetzt eine neue Gesetzeslage nötig. Die Arbeiten am Entwurf würden „rechtzeitig finalisiert werden“, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) in einer Anfragebeantwortung an die Grünen. „Wer Familienpolitik ernst nimmt, muss jetzt handeln und darf nicht bis zum letzten Tag warten“, kommentierte die grüne Familiensprecherin Barbara Neßler am Dienstag. Bei Rechtssicherheit zähle jeder Tag. Es fehle die Ambition, um „Österreich zu einer modernen Frauen- und Familienpolitik zu verhelfen“, kritisierte auch Bundesfrauensprecherin Meri Disoski (Grüne).

Zitat Icon

Wer Familienpolitik ernst nimmt, muss jetzt handeln und darf nicht bis zum letzten Tag warten.

Barbara Neßler, Familiensprecherin der Grünen

„Sozialer Ungerechtigkeit entgegenwirken“
Die Grünen verwiesen darauf, dass sie schon einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet hätten, der umgesetzt werden könnte. Ihrer Ansicht nach ist finanzielle Unterstützung für Betroffene nötig, da „Social Egg Freezing“ schließlich mehrere Tausend Euro koste. „Um sozialer Ungerechtigkeit entgegenzuwirken, braucht es Förderungen oder Behandlungsangebote von öffentlichen Stellen“, teilten die Grünen mit.

Begriffe im Überblick

  • Social Egg Freezing: Konservierung von unbefruchteten Eizellen aus nichtmedizinischen Gründen, in Österreich bis 2027 nur mit Indikation wie einer Krebserkrankung erlaubt
  • In-vitro-Fertilisation: Eizelle und Spermien werden außerhalb des Körpers im Labor zusammengeführt, Embryonen werden kultiviert und in Körper der Frau zurückgesetzt; Chance einer Schwangerschaft zwischen 10 und 60 Prozent

So läuft das Verfahren ab
Derzeit ist das Einfrieren von Eizellen in Österreich bei medizinischer Indikation erlaubt, etwa vor einer Krebsbehandlung, bei Endometriose und vorzeitiger Menopause. Eizellen werden nach hormoneller Stimulation entnommen und durch ultraschnelles Schockfrosten bei minus 196 Grad Celsius konserviert. Bei dieser Temperatur stehen alle biologischen Prozesse still, sprich die Eizellen altern nicht.

Die Kosten betragen laut Kinderwunschkliniken zwischen 3000 und 6000 Euro. Darin sind unter anderem die Beratung, Diagnostik, Stimulationsmedikamente, die Eizellentnahme selbst und die Lagerung enthalten. Fachleute empfehlen eine Entnahme zwischen 25 und 35 Jahren. Ab 38 Jahren würden die Erfolgsaussichten deutlich sinken. Das „Social Egg Freezing“ ist heute unter anderem in Deutschland, Spanien, Tschechien, Belgien und Dänemark erlaubt. Oft gibt es Altersgrenzen, in Belgien übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. In Dänemark haben alleinstehende Frauen ebenfalls Zugang.

Künstliche Befruchtung für alleinstehende Frauen
Wie berichtet, hat sich Familienministerin Bauer für eine Altersgrenze von Frauen für das Einsetzen von Eizellen ausgesprochen. Diese soll bei 45 bis 50 Jahren liegen. Für die Entnahme von Ei- und Samenzellen braucht es ihrer Ansicht nach keine Altersgrenze.

Die Grünen sagten am Dienstag, dass die In-vitro-Fertilisation (IVF) auch für alleinstehende Frauen geöffnet werden sollte. Das Justizministerium verwies dazu auf ein laufendes VfGH-Verfahren und interne Beratungen. Derzeit ist medizinisch unterstützte Fortpflanzung in Österreich nur für Ehepaare, Personen in eingetragenen Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften erlaubt. Im Herbst 2025 sind Frauen vor den VfGH gezogen und haben argumentiert, dass das österreichische Gesetz alleinstehenden Frauen ihr Recht auf ein Familienleben abspreche. Das sei diskriminierend und entspreche nicht den gesellschaftlichen Realitäten. Eine Entscheidung steht bisher aus.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung