Das Verbot, Eizellen ohne medizinischen Grund einzufrieren, fällt – allerdings erst 2027. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass das sogenannte „Social Egg Freezing“ nicht länger ausnahmslos verboten sein darf. Die Richter sehen darin einen Eingriff in das Grundrecht auf Privatleben und halten das bisherige Fortpflanzungsmedizingesetz für unverhältnismäßig.
Der VfGH teilte am Dienstag mit, dass das Verbot mit 1. April 2027 aufgehoben wird. Bis dahin bleibt es in Kraft, um dem Gesetzgeber Zeit für neue Regelungen zu geben. Beim „Social Egg Freezing“ lassen Frauen ihre Eizellen vorsorglich einfrieren, um zu einem späteren Zeitpunkt – etwa nach Abschluss der Ausbildung oder Karrierephasen – schwanger werden zu können.
Familienplanung bleibt ein Grundrecht
Laut dem VfGH ist der Wunsch, ein Kind zu haben, Teil des Privatlebens und damit durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Einschränkungen dieses Grundrechts seien nur zulässig, wenn sie etwa dem Schutz der Gesundheit oder der Rechte anderer dienen. Beim „Social Egg Freezing“ lägen solche Gründe nicht vor, stellten die Richter klar.
Gesundheitliche Risiken könnten, so der Gerichtshof, „mit weniger einschneidenden Mitteln als einem ausnahmslosen Verbot“ gemindert werden. Diskutiert wurden etwa Altersgrenzen oder verpflichtende Beratungsgespräche. Auch ethische Bedenken sieht das Höchstgericht nicht: Bei einer späteren künstlichen Befruchtung mit den Eizellen der Frau und den Samenzellen ihres Partners entstünden keine moralischen Konflikte.
Sozialer Druck kein ausreichender Grund
Die Bundesregierung hatte das bisherige Verbot unter anderem damit begründet, dass Frauen nicht durch gesellschaftliche Erwartungen oder den Arbeitsplatz dazu gedrängt werden sollen, ihren Kinderwunsch aufzuschieben. Dieser mögliche soziale Druck sei jedoch kein ausreichender Grund für ein absolutes Verbot, entschied der VfGH. Stattdessen könnten begleitende Regelungen – etwa zur Werbung oder zur Aufklärung – eingeführt werden.
Aufatmen bei NEOS und Grünen
Positiv reagierten die NEOS und die Grünen auf das Erkenntnis. „Social Egg Freezing bedeutet: Wir vertrauen Frauen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen“, erklärte NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter. Sie kündigte an, sich für eine rasche und sorgfältige Umsetzung der Entscheidung einzusetzen.
Auch die Grüne Frauensprecherin Meri Disoski sprach von einem „überfälligen Erfolg für Gleichstellung und Selbstbestimmung“. Ein Antrag der Grünen, der die Legalisierung des „Social Egg Freezings“ gefordert hatte, war erst kurz vor der VfGH-Entscheidung im Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats vertagt worden.
SPÖ reagiert zurückhaltender
Positiv reagierte Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP). „Wir müssen für junge Menschen die Chance auf eine eigene Familie so groß wie möglich machen“, wurde sie in einem Statement zitiert. Dazu gehöre auch Unterstützung, „wenn der natürliche Weg zu einer Familie nicht einfach ist.“ FPÖ-Frauensprecherin Rosa Ecker betonte im Ausschuss laut Parlamentskorrespondenz, dass ihre Partei das „Social Egg Freezing“ ablehne.
Zurückhaltender reagierten ihre SPÖ-Kolleginnen, Sozialministerin Korinna Schumann und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner. Sie begrüßten zwar „grundsätzlich alle Bestrebungen und legistischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Selbstbestimmung von Frauen zu stärken“. Es dürfe aber niemals dazu kommen, „dass Frauen durch gesellschaftlichen und vor allem beruflichen Druck das Gefühl bekommen, die Möglichkeit einer Schwangerschaft verzögern zu müssen“, warnten sie.
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