Achtlos weggeworfene Zigarettenstummel sind ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Kinder. Der Nationalrat verbietet daher jetzt das Wegwerfen von Tabakerzeugnissen auf Kinderspielplätzen. Es drohen hohe Strafen.
Besonders kleine Kinder sind in Österreich von Nikotinvergiftungen betroffen: Laut vorliegenden Daten sind 58 Prozent der rund 1500 in österreichischen Krankenanstalten stationär aufgenommenen Patienten und Patientinnen mit Nikotinvergiftung unter vier Jahre alt. Ursache ist oft, dass die Kleinen weggeworfene Tschickstummel oder andere Nikotinprodukte, die sie finden, in den Mund nehmen.
Das am Mittwoch im Nationalrat beschlossene Wegwerfverbot soll dazu beitragen, öffentliche Spielplätze als geschützte Räume für Kinder zu sichern. Das Verbot gilt ab 20. August, bei Missachtung drohen Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 Euro, in Wiederholungsfällen von bis zu 2000 Euro.
FPÖ dagegen
Die Regierungsparteien und die Grünen stimmten dafür, lediglich die FPÖ verweigerte die Zustimmung. Denn das Wegwerfverbot auf Kinderspielplätzen ist den Freiheitlichen zu stark eingegrenzt: „Wenn ich das Tabakerzeugnis, das E-Liquid, dann wegwerfe irgendwo im Volksgarten oder so, ist es dann wieder wurscht“, meinte etwa Christoph Steiner.
Änderungen beim Tabakgesetz
Zusammen mit dem Verbot wurden auch andere Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes noveeliert: So werden von Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin mit Jahresende verboten, die Abgabe von tabakfreien Nikotinerzeugnissen wie Pouches an Unter-18-Jährige wird ebenfalls. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) betonte die Bedeutung der Novelle für den Kinder- und Jugendschutz.
Jugendliche würden nicht mehr mit klassischen, sondern mit E-Zigaretten mit dem Rauchen beginnen, sagte Königsberger-Ludwig. Diese seien bunt, schmecken süß, seien leicht verfügbar und für junge Menschen attraktiv. Einweg-E-Zigaretten würden außerdem ein Sicherheitsrisiko darstellen. Deren Lithiumbatterien würden weggeschmissen und auf Deponien Brände verursachen.
„Schließen Lücke im Jugendschutz“
Gleichzeitig mit dem Verbot der Abgabe von Pouches an Jugendliche schaffe man für solche Produkte auch die Möglichkeit von Nikotinhöchstgrenzen und Warnhinweise, sagte die Staatssekretärin. Besonders wichtig seien das Werbe- und Sponsoringverbot sowie das Versandhandelsverbot. „Damit schließen wir eine wirkliche Lücke im Jugendschutz.“ Pouches könnten künftig wie Tabakprodukte behandelt werden. Gleiches gilt für nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die oft aufputschende Substanzen wie Koffein oder Guarana enthalten.
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