Verurteilt, aber:

Marine Le Pen tritt bei Präsidentschaftswahl an

Außenpolitik
07.07.2026 20:40
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ein Schuldspruch, ein Jahr mit Fußfessel und ein zeitweiser Entzug des passiven Wahlrechts: Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten. Doch davon lässt sich die 57-Jährige ganz und gar nicht beirren. Am Dienstagabend hat sie erklärt, dass sie bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr sehr wohl antreten werde.

Weil eben das Kandidaturverbot bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil vorläufig angewendet worden war, ist diese Strafe laut Gericht bereits teilweise verbüßt. Die restlichen 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt. Aus diesem Grund darf Le Pen doch bei der Wahl antreten. Da wäre aber noch das Problem mit der Fußfessel – oder doch nicht?

„Werde Wahlkampf ohne Fußfessel machen“
Die 57-Jährige kündigte an, das Urteil vor dem höchsten Berufungsgericht anzufechten. Dadurch werde die von den Berufungsrichtern verhängte Strafe suspendiert, erklärte sie. „Ich werde Wahlkampf ohne elektronische Fußfessel machen.“

Mit dem 30 Jahre alten Parteichef des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN), Jordan Bardella, werde sie weiterhin „ein Tandem“ bilden. „Die Franzosen werden das letzte Wort haben“, sagte Le Pen. „Ich denke, dieses politische Duo, das wir bilden, kann die Dinge wirklich verändern“, sagte die Rechtspopulistin. Mit Bardella werde der Präsidentschaftswahlkampf „sehr schnell“ beginnen. Für den Fall eines Sieges bei der Präsidentschaftswahl im nächsten Frühjahr kündigte sie an, Bardella zum Regierungschef zu machen.

Macron kommentiert Urteil nicht
Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron antwortete auf eine Frage zu dem Urteil lediglich, es sei für die Demokratie gut, wenn der Präsident Justizentscheidungen nicht kommentiere.

Worum es in dem Prozess ging
Das Verfahren hatte sich um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016 gedreht. Zentraler Vorwurf war, dass Abgeordnete von Le Pens mittlerweile umbenannten Partei Front National Gelder für parlamentarische Assistenten bekamen, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten. Das Gericht bezeichnete die Taten im Urteil als schwerwiegend. Le Pen als leitende Parteiverantwortliche hätte die Einhaltung der Regeln durchsetzen müssen.

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