Diskriminierung ortet eine Gruppe an Frauen in Sachen Kinderwunsch: Medizinisch unterstützte Fortpflanzung sei derzeit nur für Ehepaare und Personen in eingetragenen Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften möglich – dies sei diskriminierend, so die „Solomütter by Choice“ am Donnerstag. Die Frauen ziehen deshalb vor den Verfassungsgerichtshof.
„Das österreichische Gesetz spricht alleinstehenden Frauen* ihr Recht auf ein Familienleben ab, während Frauen* in Beziehungen in Österreich unterstützt werden. Das ist diskriminierend und entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten“, betont eine der Frauen. Die Folge: Frauen ohne Partner seien gezwungen, ungewollt kinderlos zu sein oder sich im Ausland behandeln zu lassen, wodurch ungleich höhere Kosten entstehen würden.
Dass Frauen mit Kinderwunsch in Österreich eine Ehe oder Partnerschaft nachweisen müssen, ist in Anbetracht des Sachlichkeitsgebots verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Rechtsanwalt Wolfram Proksch
Antrag beim VfGH
Am Dienstag habe man deshalb beim Verfassungsgerichtshof, kurz VfGH, einen Individualantrag eingebracht, teilten die „Solomütter by Choice“ weiters mit.
An den VfGH appellieren die Antragstellerinnen, „das diskriminierende Gesetz an die Realität anzupassen.“ „Dass Frauen mit Kinderwunsch in Österreich eine Ehe oder Partnerschaft nachweisen müssen, ist in Anbetracht des Sachlichkeitsgebots verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, diskriminiert alleinstehende Frauen und ist lediglich Ausdruck eines längst überkommenen, paternalistischen Blicks auf die Gesellschaft“, so Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der die Antragstellerinnen im Verfahren vor dem VfGH vertritt.
Andere Länder, andere Regeln
In anderen Ländern gelten nämlich andere Regeln bei der unterstützten Fortpflanzung. In Frankreich, Deutschland, Spanien oder Dänemark etwa hätten alleinstehende Frauen längst Zugang zu Kinderwunschbehandlungen – Frankreich übernehme sogar die Kosten für mehrere Behandlungsversuche.
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