Am Wiener Landesgericht ist am Montag ein aufsehenerregender Prozess gegen zwei frühere Vertreter des Regimes des Ende 2024 gestürzten syrischen Machthabers Bashar al-Assad zu Ende gegangen. Im Zentrum des Verfahrens: Folter und Gewalt. Das Gericht sprach die beiden Angeklagten in weiten Teilen der Anklage schuldig und verhängte jeweils acht Jahre Haft.
In dem Verfahren ging es um Folter und schwere Gewalt gegen insgesamt 21 Zivilisten. Die Taten sollen im Zusammenhang mit der gewaltsamen Unterdrückung der damaligen Protestbewegung in Syrien stehen.
Ein Schöffensenat ging von „staatlich organisierter, systematischer Folter“ aus, derer sich die Angeklagten schuldig gemacht hätten. Österreich sei dafür zuständig, die Taten seien nicht verjährt, betonte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Aussagen von Opfern aus ganz Europa
Seit Prozessbeginn Anfang Juni mussten sich der ehemalige Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, Khaled Al. H., sowie der frühere Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa, Abou R., vor Gericht verantworten. Über 13 Verhandlungstage hinweg berichteten ehemalige Opfer aus Europa und Syrien von Misshandlungen und Gewalt.
Ihre Aussagen belasteten die Angeklagten schwer. Laut Anklage sollen diese nicht nur an den Misshandlungen beteiligt gewesen sein, sondern sie teilweise auch selbst durchgeführt haben.
Der Erstangeklagte habe in einem Fall selbst Gewalt angewandt, der Zweitbeschuldigte mehrfach. „Man wollte die Leute vom weiteren Demonstrieren abhalten“, betonte der Richter. Sämtliche Opfer seien besonders erniedrigt worden, in den besonders schweren Fällen mit schwer wiegenden Folgen: „Wer das erlebt hat, hat sehr leicht eine posttraumatische Belastungsstörung.“
Umstrittene Vorgeschichte des Erstangeklagten
Besonders im Fokus stand der erstangeklagte Khaled Al. H., der 2015 durch die sogenannte Operation „White Milk“ bekannt wurde. Dabei soll er im Zuge einer Zusammenarbeit mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad aus Frankreich nach Österreich gebracht worden sein – unter Beteiligung österreichischer Behörden.
Im Anschluss wurde er im Asylverfahren unterstützt. Seit Dezember 2024 befindet sich Khaled Al. H. in Untersuchungshaft.
„Alles, was in diesem Haus an Gewalt passiert ist, haben wir Ihnen zugerechnet“, erklärte der Richter in Richtung von Khaled Al. H. Als Leiter des Geheimdiensts sei er für Vorgänge in seinem Bereich verantwortlich gewesen – im Gebäude und vor der Untersuchungskommission. „Er hätte diverse Maßnahmen ergreifen können, um die Situation der Häftlinge zu verbessern.“ Beispielsweise hätte der General die Folterinstrumente wegräumen können, führte der Richter aus.
Schuldsprüche und Strafen
Das Gericht verurteilte Khaled Al. H. unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung, Folter sowie geschlechtlicher Nötigung.
Auch der Zweitangeklagte Moussab Abou R. wurde schuldig gesprochen – wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und geschlechtlicher Nötigung. Beide Männer erhielten jeweils acht Jahre Haft.
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